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II. - Anordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis (BMJVertrAnO k.a.Abk.)
Ich behalte mir vor, in Einzelfällen die Vertretung auf eine andere als die nach Abschnitt I zuständige Behörde zu übertragen oder sie selbst zu übernehmen.