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§ 3 - Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme (SGB3EntGRuhV k.a.Abk.)
V. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3359; zuletzt geändert durch Artikel 40 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3-5 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3-5 Sozialgesetzbuch
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§ 3
Diese Verordnung gilt nicht für das Kurzarbeitergeld.
Text in der Fassung des Artikels 22 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung G. v. 24. April 2006 BGBl. I S. 926 m.W.v. 1. Januar 2007
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Frühere Fassungen von § 3 Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 22 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24.04.2006 BGBl. I S. 926 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SGB3EntGRuhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB3EntGRuhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung
G. v. 24.04.2006 BGBl. I S. 926
Artikel 22 GanzjBeschFG Änderung der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme
... In § 3 der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch ...
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