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Zitierungen von § 9g SeeAufgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9g SeeAufgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeAufgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Binnenschiffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG)
neugefasst durch B. v. 20.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 82, 126; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 15 BinSchAufgG Überleitung des Verzeichnisses für Sportbootführerscheine (vom 21.03.2023)
... 1 übermittelten Daten zu erheben und in der Datei nach § 13 dieses Gesetzes oder nach § 9g des Seeaufgabengesetzes zu speichern und zu den in § 13 dieses Gesetzes oder § 9g des Seeaufgabengesetzes ... nach § 9g des Seeaufgabengesetzes zu speichern und zu den in § 13 dieses Gesetzes oder § 9g des Seeaufgabengesetzes genannten Zwecken zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
Artikel 1 2. SchifffRÄndG Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
... 1 übermittelten Daten zu erheben und in der Datei nach § 13 dieses Gesetzes oder nach § 9g des Seeaufgabengesetzes zu speichern und zu den in § 13 dieses Gesetzes oder § 9g des Seeaufgabengesetzes ... nach § 9g des Seeaufgabengesetzes zu speichern und zu den in § 13 dieses Gesetzes oder § 9g des Seeaufgabengesetzes genannten Zwecken zu verwenden." 8. In § 3b Absatz 1, § 3d Absatz 1 Satz ...
Artikel 2 2. SchifffRÄndG Änderung des Seeaufgabengesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 9f wird folgender § 9g eingefügt: „§ 9g (1) Die Generaldirektion ... 1. Nach § 9f wird folgender § 9g eingefügt: „ § 9g (1) Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt führt eine Datei ...