Zitierungen von § 7c Verordnung über die Sicherung der Seefahrt

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7c SeeFSichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeFSichV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 SeeFSichV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2025)
... vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 5b. einer vollziehbaren Anordnung nach § 7c zuwiderhandelt, 6. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 oder 3 eine dort genannte Vorschrift ...
§ 11 SeeFSichV Übergangsregelung (vom 14.04.2015)
... Die §§ 7b, 7c und 10 Absatz 1 Nummer 5a und 5b sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über die Anwendbarkeit von Teilen der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
B. v. 12.03.2015 BGBl. I S. 320
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zur Seeschifffahrt
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1926
Artikel 2 SeeVerkuVersRÄndV Änderung der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
... ersetzt. 2. Nach § 7a werden die folgenden §§ 7b und 7c eingefügt: „§ 7b Meldung und Beseitigung von Wracks (1) ... für das Schiff oder den Gegenstand in Gefahr ergriffen werden. § 7c Wrackbeseitigung im Ausland In den Fällen des § 7b Absatz 2 kann die ... oder nicht rechtzeitig macht, 5b. einer vollziehbaren Anordnung nach § 7c zuwiderhandelt,". b) In Absatz 2 werden die Wörter „Wasser- und ... gefasst: „§ 11 Übergangsregelung (1) Die §§ 7b, 7c und 10 Absatz 1 Nummer 5a und 5b sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das ...


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