Änderung § 421u SGB III vom 01.01.2011

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§ 421u SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2011 geltenden Fassung
§ 421u SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 421u (neu)


(Text neue Fassung)

§ 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit


vorherige Änderung

 


Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung, die im Rahmen eines Modellprojekts 'Bürgerarbeit' auf der Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung von Modellprojekten 'Bürgerarbeit' vom 19. April 2010 (BAnz. S. 1541) durch Zuwendungen des Bundes gefördert wird. Diese Regelung tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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