interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Artikel 2 AuWeBFG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... b) Nach der Angabe zu § 73 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 73a Mobilitätszuschuss". c) Nach der Angabe zu § 82 werden die folgenden ... vorzeitig gelöst worden ist." 8. Nach § 73 wird folgender § 73a eingefügt: „§ 73a Mobilitätszuschuss (1) Die Agentur ... 8. Nach § 73 wird folgender § 73a eingefügt: „ § 73a Mobilitätszuschuss (1) Die Agentur für Arbeit kann junge Menschen ... 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung § 73a findet keine Anwendung auf Berufsausbildungen, die vor dem 1. April 2024 begonnen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6003/v310050.htm