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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
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Anlage 2 - Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV k.a.Abk.)
V. v. 14.12.1965 BGBl. I S. 2095; aufgehoben durch § 11 Artikel 1 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 900
Geltung ab 01.01.1966; FNA: 7112-1-2 Hufbeschlag
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Geltung ab 01.01.1966; FNA: 7112-1-2 Hufbeschlag
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Anlage 2 Anerkennungsurkunde
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1965 S. 2099)
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Zitierungen von Anlage 2 Hufbeschlagverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HufBeschlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HufBeschlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 HufBeschlV
... anerkannt. Über die Anerkennung ist eine Urkunde nach dem Muster der Anlage 2 auszustellen. (2) Die Anerkennung ist durch die nach Landesrecht zuständige ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6020/a83428.htm