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Zitierungen von § 137 WDO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 WDO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WDO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Wehrbeschwerdeordnung
neugefasst durch B. v. 22.01.2009 BGBl. I S. 81; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 1 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
§ 20 WBO Notwendige Aufwendungen und Kosten im Verfahren vor dem Truppendienstgericht (vom 01.02.2009)
... des bisherigen Sachstands sinngemäß anzuwenden. (4) § 137 Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3, § 140 Abs. 8, § 141 Abs. 1 und 2 sowie § 142 der ...
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