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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.01.2012 aufgehoben
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§ 7a - Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV k.a.Abk.)
V. v. 22.12.1998 BGBl. I S. 3976; aufgehoben durch § 26 V. v. 28.12.2011 BGBl. 2012 I S. 42
Geltung ab 31.12.1998; FNA: 9241-1-13 Güterbeförderung
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Geltung ab 31.12.1998; FNA: 9241-1-13 Güterbeförderung
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§ 7a Verwendung der CEMT-Genehmigung
§ 7a wird in 1 Vorschrift zitiert
Eine von einem Mitgliedstaat der CEMT nach der in § 4 Abs. 1 genannten Resolution erteilten CEMT-Genehmigung berechtigt zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr unter folgenden Voraussetzungen:
- 1.
- Eine CEMT-Genehmigung darf nicht gleichzeitig für mehr als ein Kraftfahrzeug verwendet werden.
- 2.
- Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass höchstens drei aufeinander folgende Beförderungen ohne Befahren des Gebietes des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, durchgeführt werden.
- 3.
- Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Fahrtenberichtheft gemäß der in § 4 Abs. 1 genannten Resolution im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigung während der gesamten Fahrt mitgeführt wird und die ausgefüllten Seiten des Fahrtenberichthefts während des in der Genehmigungsurkunde eingetragenen Gültigkeitszeitraums im Fahrtenberichtheft aufbewahrt werden. Das Fahrpersonal muss das Fahrtenberichtheft im Kraftfahrzeug vollständig mitführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
Zitierungen von § 7a Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a GüKGrKabotageV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GüKGrKabotageV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 GüKGrKabotageV Ordnungswidrigkeiten (vom 14.05.2008)
... vorlegt oder Fehlanzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, 5. entgegen § 7a Nr. 1 eine CEMT-Genehmigung gleichzeitig für mehr als ein Kraftfahrzeug verwendet, ... gleichzeitig für mehr als ein Kraftfahrzeug verwendet, 6. entgegen § 7a Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass höchstens drei aufeinander folgende Beförderungen ... in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, durchgeführt werden, 7. entgegen § 7a Nr. 3 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass das Fahrtenberichtheft mitgeführt wird oder die ... ausgefüllten Seiten im Fahrtenberichtheft aufbewahrt werden, 8. entgegen § 7a Nr. 3 Satz 2 das Fahrtenberichtheft nicht oder nicht vollständig mitführt oder nicht ...
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