interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022) ... sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63" ersetzt. 3. § 3 Absatz 3 wird aufgehoben. ... die Angabe „§ 29" durch die Angabe „§ 16" ersetzt. 20. § 31 wird § 18 und wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das ... 3 Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung § 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen (1) Soweit der ... personenbezogener Daten durch den Bundesnachrichtendienst im Rahmen einer Kooperation nach § 31 ist zulässig, 1. um die vereinbarten Kooperationszwecke zu erreichen und ... ist nur zulässig, wenn zusätzlich zum Vorliegen der Voraussetzungen nach § 31 ein qualifizierter Aufklärungsbedarf vorhanden ist. § 32 Absatz 2 und 4 bis 8 findet ... nicht, hat die Datenübermittlung zu unterbleiben. (3) Kooperationen nach § 31 , die die Verarbeitung unselektierter Verkehrsdaten nach Absatz 1 umfassen, bedürfen der ...
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