Zitierungen von § 2a KHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a KHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6a KHG Zuweisung von Leistungsgruppen (vom 12.12.2024)
... Absatz 2 Satz 2, 3 und 5 vorzugeben. Der Standort eines Krankenhauses bestimmt sich nach § 2a . Ein Anspruch auf Zuweisung einer Leistungsgruppe besteht nicht. Bei ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)
V. v. 12.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 188; zuletzt geändert durch Artikel 5b G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 2 PPBV Begriffsbestimmungen (vom 12.12.2024)
...  (5) Der Standort eines Krankenhauses im Sinne dieser Verordnung bestimmt sich nach § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . (6) Patientin oder Patient im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die in ein ...

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2357; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 2 PpUGV Begriffsbestimmungen (vom 12.12.2024)
...  (3) Der Standort eines Krankenhauses im Sinne dieser Verordnung bestimmt sich nach § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . (4) Eine Station im Sinne dieser Verordnung ist die kleinste ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
§ 135d SGB V Transparenz der Qualität der Krankenhausbehandlung (vom 12.12.2024)
... Liste. Der Standort eines Krankenhauses bestimmt sich nach § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . Abweichend von Satz 1 Nummer 1 werden die in dieser Nummer genannten Informationen zu ...
§ 137i SGB V Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern; Verordnungsermächtigung (vom 12.12.2024)
... den Krankenhäusern. Der Standort eines Krankenhauses bestimmt sich nach § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes *). (4b) Für Krankenhäuser, die ihre nach § 5 Absatz 3 und 4 ...
§ 137j SGB V Pflegepersonalquotienten, Verordnungsermächtigung (vom 12.12.2024)
... eines Krankenhauses zu ermitteln. Der Standort eines Krankenhauses bestimmt sich nach § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . Für die Zahl der in Satz 1 genannten Vollzeitkräfte sind die dem Institut ...
§ 293 SGB V Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer (vom 12.12.2024)
... Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft führen auf der Grundlage des § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser und ... und im Internet zu veröffentlichen. Flächenstandorte im Sinne des § 2a Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind im Verzeichnis nach Satz 1 als solche zu kennzeichnen. Die Krankenhäuser ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 1 PsychVVG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Definition von Krankenhausstandorten (1) ... 1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Definition von Krankenhausstandorten (1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und ...
Artikel 5 PsychVVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die Deutsche Krankenhausgesellschaft führen auf der Grundlage der Vereinbarung nach § 2a Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ein bundesweites Verzeichnis der Standorte ... durch die Führung und die Aktualisierungen des Verzeichnisses entstehen. § 2a Absatz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gilt entsprechend für die Auftragserteilung ...

Krankenhaustransparenzgesetz
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Artikel 1 KraTraG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes getroffenen Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer ...

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Artikel 1 KHVVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes getroffenen Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer ... der Deutschen Krankenhausgesellschaft veröffentlicht ist" durch die Wörter „ § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes " ersetzt. cc) Satz 8 wird wie folgt geändert: aaa) Nummer 1 ... Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes getroffenen Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer ... der Deutschen Krankenhausgesellschaft veröffentlicht ist" durch die Wörter „ § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes " ersetzt. 11b. In § 137j Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „§ ... Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes getroffenen Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer ... der Deutschen Krankenhausgesellschaft veröffentlicht ist" durch die Wörter „ § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes " ersetzt. 11c. § 137k Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:  ... folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der Vereinbarung nach § 2a Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes " durch die Wörter „des § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes" ... 2a Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes" durch die Wörter „des § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes " ersetzt. b) Nach Satz 5 wird folgender Satz eingefügt:  ... Satz 5 wird folgender Satz eingefügt: „Flächenstandorte im Sinne des § 2a Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind im Verzeichnis nach Satz 1 als solche zu kennzeichnen." c) Der neue Satz 12 ...
Artikel 2 KHVVG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 101) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 0. § 2a wird wie folgt gefasst: „§ 2a Krankenhausstandort (1) Ein ... wird wie folgt geändert: 0. § 2a wird wie folgt gefasst: „ § 2a Krankenhausstandort (1) Ein Krankenhausstandort ist ein Gebäude oder ein ... § 37 Absatz 2 Satz 2, 3 und 5 vorzugeben. Der Standort eines Krankenhauses bestimmt sich nach § 2a . Ein Anspruch auf Zuweisung einer Leistungsgruppe besteht nicht. Bei notwendiger Auswahl zwischen ...
Artikel 5a KHVVG Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
... Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes geschlossen wurde und die auf der Internetseite der Deutschen Krankenhausgesellschaft ... der Deutschen Krankenhausgesellschaft veröffentlicht ist" durch die Wörter „ § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes " ...
Artikel 5b KHVVG Änderung der Pflegepersonalbemessungsverordnung
... die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zwischen dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin, und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. ... der Deutschen Krankenhausgesellschaft* veröffentlicht ist" durch die Wörter „ § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes " ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 7 PpSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft nach § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes getroffenen Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer ... Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes getroffenen Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
V. v. 05.10.2018 BGBl. I S. 1632; aufgehoben durch § 10 V. v. 28.10.2019 BGBl. I S. 1492
§ 3 PpUGV Ermittlung pflegesensitiver Bereiche in den Krankenhäusern
... Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes getroffenen Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer ...

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
V. v. 28.10.2019 BGBl. I S. 1492; aufgehoben durch § 9 V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2357
§ 2 PpUGV Begriffsbestimmungen
... Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes geschlossen wurde und die auf der Internetseite der Deutschen Krankenhausgesellschaft ...


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