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§§ 11 bis 20 - Eier- und Eiprodukte-Verordnung (EiProdV k.a.Abk.)

§§ 11 bis 20 (aufgehoben)


§§ 11 bis 20 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert




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Frühere Fassungen von §§ 11 bis 20 Eier- und Eiprodukte-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.08.2007Artikel 14 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 08.08.2007 BGBl. I S. 1816

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von §§ 11 bis 20 Eier- und Eiprodukte-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 11 bis 20 EiProdV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EiProdV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 14 EULMRDV Änderung der Eier- und Eiprodukte-Verordnung
...  1. Die §§ 1 bis 6 werden aufgehoben. 2. Die §§ 8 bis 20 werden aufgehoben. 3. § 21 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 6, 7 und 8 und Abs. 2 Nr. 1 ...