§ 2 - Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV)

V. v. 01.07.1999 BGBl. I S. 1525; zuletzt geändert durch Artikel 17 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 751-1-7 Kernenergie
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§ 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung


§ 2 wird in 4 Vorschriften zitiert

Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5

1.
eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1),

2.
eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder

3.
eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3)

durchgeführt.

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Zitierungen von § 2 AtZüV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AtZüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtZüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AtZüV Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen (vom 31.12.2018)
... bereits eine Überprüfung in der gleichen oder einer höheren Kategorie im Sinne des § 2 durchgeführt worden ist und diese Überprüfung nach § 8 Absatz 1 weiterhin ...
§ 5 AtZüV Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten (vom 31.12.2018)
... Behörde abweichend von Satz 1 Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 2 durchführen. (6) Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Zweifel an der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
V. v. 22.06.2010 BGBl. I S. 825
Artikel 1 1. AtZüVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... eine Überprüfung in der gleichen oder einer höheren Kategorie im Sinne des § 2 durchgeführt worden ist und diese Überprüfung nach § 8 Absatz 1 weiterhin ...

Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4646
Artikel 15 StrlSchNRV Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... Behörde abweichend von Satz 1 Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 2  ...


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