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II. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMLWidKlagAnO k.a.Abk.)

A. v. 14.03.1995 BGBl. I S. 427; aufgehoben durch IV. A. v. 03.12.2009 BGBl. I S. 3883
Geltung ab 01.04.1995; FNA: 2030-14-87 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen



Gemäß § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich zugleich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen

1.
in Beihilfeangelegenheiten von Beamten des Bundessortenamtes und der Bundesforschungsanstalten meines Geschäftsbereiches dem Präsidenten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,

2.
aus Streitigkeiten in den übrigen Angelegenheiten aus dem Beamtenverhältnis dem Präsidenten des Bundessortenamtes,

soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden zuständig sind.