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Zitierungen von § 27 SLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 SLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 SLV Berufung von Offizieren mit Hochschulausbildung oder sonstigen zivilen Befähigungen in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (vom 01.07.2011)
... Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert werden, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer ... noch öffentlichen Belangen dient. (2) Nach den §§ 26 und 27 eingestellte Soldatinnen und Soldaten sind so zu verwenden, dass sie die Bewährungsfrist des ...
§ 43 SLV Beförderung, Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (vom 13.04.2013)
... § 40 gilt entsprechend. (3) Die §§ 26, 27 , 32, 37 und 38 gelten entsprechend. Der jeweilige Dienstgrad wird für die Dauer der ...
Zitat in folgenden Normen
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 51 SLV Übergangsvorschriften
... Einstellungen für oder in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere die §§ 23 bis 43 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV
... 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7" ersetzt. c) Die Angaben zu den §§ 26 bis 28 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Offiziere mit ... folgt gefasst: „§ 26 Offiziere mit Hochschulausbildung § 27 Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen § 28 Berufung von Offizieren ... Obergefreiter müssen nicht durchlaufen werden." 26. Die §§ 26 bis 28 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Offiziere mit Hochschulausbildung ... oder c) nach sechs Jahren seit Einstellung als Oberstleutnant. § 27 Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen (1) Für Verwendungen als ... (1) Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert werden, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer ... Interessen noch öffentlichen Belangen dient. (2) Nach den §§ 26 und 27 eingestellte Soldatinnen und Soldaten sind so zu verwenden, dass sie die Bewährungsfrist des ... oder „(ROA)". § 40 gilt entsprechend. (3) Die §§ 26, 27 , 32, 37 und 38 gelten entsprechend. Der jeweilige Dienstgrad wird für die Dauer der ...
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