Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen des StGB am 19.04.2017
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 19. April 2017 durch Artikel 1 des 51. StGBÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des StGB.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
StGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 19.04.2017 geltenden Fassung | StGB n.F. (neue Fassung) in der am 19.04.2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 815 |
---|---|
Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Allgemeiner Teil Erster Abschnitt Das Strafgesetz Erster Titel Geltungsbereich § 1 Keine Strafe ohne Gesetz § 2 Zeitliche Geltung § 3 Geltung für Inlandstaten § 4 Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen § 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug § 6 Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter § 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen § 8 Zeit der Tat § 9 Ort der Tat § 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende Zweiter Titel Sprachgebrauch § 11 Personen- und Sachbegriffe § 12 Verbrechen und Vergehen Zweiter Abschnitt Die Tat Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit § 13 Begehen durch Unterlassen § 14 Handeln für einen anderen § 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln § 16 Irrtum über Tatumstände § 17 Verbotsirrtum § 18 Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen § 21 Verminderte Schuldfähigkeit Zweiter Titel Versuch § 22 Begriffsbestimmung § 23 Strafbarkeit des Versuchs § 24 Rücktritt Dritter Titel Täterschaft und Teilnahme § 25 Täterschaft § 26 Anstiftung § 27 Beihilfe § 28 Besondere persönliche Merkmale § 29 Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten § 30 Versuch der Beteiligung § 31 Rücktritt vom Versuch der Beteiligung Vierter Titel Notwehr und Notstand § 32 Notwehr § 33 Überschreitung der Notwehr § 34 Rechtfertigender Notstand § 35 Entschuldigender Notstand Fünfter Titel Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte § 36 Parlamentarische Äußerungen § 37 Parlamentarische Berichte Dritter Abschnitt Rechtsfolgen der Tat Erster Titel Strafen - Freiheitsstrafe - § 38 Dauer der Freiheitsstrafe § 39 Bemessung der Freiheitsstrafe - Geldstrafe - § 40 Verhängung in Tagessätzen § 41 Geldstrafe neben Freiheitsstrafe § 42 Zahlungserleichterungen § 43 Ersatzfreiheitsstrafe - Vermögensstrafe - § 43a Verhängung der Vermögensstrafe *) - Nebenstrafe - § 44 Fahrverbot - Nebenfolgen - § 45 Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts § 45a Eintritt und Berechnung des Verlustes § 45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten Zweiter Titel Strafbemessung § 46 Grundsätze der Strafzumessung § 46a Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung § 46b Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten § 47 Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen § 48 (weggefallen) § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe § 50 Zusammentreffen von Milderungsgründen § 51 Anrechnung Dritter Titel Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen § 52 Tateinheit § 53 Tatmehrheit § 54 Bildung der Gesamtstrafe § 55 Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe Vierter Titel Strafaussetzung zur Bewährung § 56 Strafaussetzung § 56a Bewährungszeit § 56b Auflagen § 56c Weisungen § 56d Bewährungshilfe § 56e Nachträgliche Entscheidungen § 56f Widerruf der Strafaussetzung § 56g Straferlaß § 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe § 57b Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe § 58 Gesamtstrafe und Strafaussetzung Fünfter Titel Verwarnung mit Strafvorbehalt; Absehen von Strafe § 59 Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt § 59a Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen § 59b Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe § 59c Gesamtstrafe und Verwarnung mit Strafvorbehalt § 60 Absehen von Strafe Sechster Titel Maßregeln der Besserung und Sicherung § 61 Übersicht § 62 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Freiheitsentziehende Maßregeln - § 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus § 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt § 65 § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *) § 66a Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *) § 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *) § 66c Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und des vorhergehenden Strafvollzugs § 67 Reihenfolge der Vollstreckung § 67a Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel § 67b Aussetzung zugleich mit der Anordnung § 67c Späterer Beginn der Unterbringung § 67d Dauer der Unterbringung *) § 67e Überprüfung § 67f Mehrfache Anordnung der Maßregel § 67g Widerruf der Aussetzung § 67h Befristete Wiederinvollzugsetzung; Krisenintervention - Führungsaufsicht - § 68 Voraussetzungen der Führungsaufsicht § 68a Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz § 68b Weisungen § 68c Dauer der Führungsaufsicht § 68d Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist § 68e Beendigung oder Ruhen der Führungsaufsicht § 68f Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes § 68g Führungsaufsicht und Aussetzung zur Bewährung - Entziehung der Fahrerlaubnis - § 69 Entziehung der Fahrerlaubnis § 69a Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis § 69b Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis - Berufsverbot - § 70 Anordnung des Berufsverbots § 70a Aussetzung des Berufsverbots § 70b Widerruf der Aussetzung und Erledigung des Berufsverbots - Gemeinsame Vorschriften - § 71 Selbständige Anordnung § 72 Verbindung von Maßregeln Siebenter Titel Verfall und Einziehung § 73 Voraussetzungen des Verfalls § 73a Verfall des Wertersatzes § 73b Schätzung § 73c Härtevorschrift § 73d Erweiterter Verfall § 73e Wirkung des Verfalls § 74 Voraussetzungen der Einziehung § 74a Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung § 74b Grundsatz der Verhältnismäßigkeit § 74c Einziehung des Wertersatzes § 74d Einziehung von Schriften und Unbrauchbarmachung § 74e Wirkung der Einziehung § 74f Entschädigung § 75 Sondervorschrift für Organe und Vertreter - Gemeinsame Vorschriften - § 76 Nachträgliche Anordnung von Verfall oder Einziehung des Wertersatzes § 76a Selbständige Anordnung Vierter Abschnitt Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen § 77 Antragsberechtigte § 77a Antrag des Dienstvorgesetzten § 77b Antragsfrist § 77c Wechselseitig begangene Taten § 77d Zurücknahme des Antrags § 77e Ermächtigung und Strafverlangen Fünfter Abschnitt Verjährung Erster Titel Verfolgungsverjährung § 78 Verjährungsfrist § 78a Beginn § 78b Ruhen § 78c Unterbrechung Zweiter Titel Vollstreckungsverjährung § 79 Verjährungsfrist § 79a Ruhen § 79b Verlängerung Besonderer Teil Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates Erster Titel Friedensverrat § 80 (aufgehoben) § 80a Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression Zweiter Titel Hochverrat § 81 Hochverrat gegen den Bund § 82 Hochverrat gegen ein Land § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens § 83a Tätige Reue Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates § 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei § 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken § 88 Verfassungsfeindliche Sabotage § 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89c Terrorismusfinanzierung § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 91a Anwendungsbereich Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften § 92 Begriffsbestimmungen § 92a Nebenfolgen § 92b Einziehung Zweiter Abschnitt Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit § 93 Begriff des Staatsgeheimnisses § 94 Landesverrat § 95 Offenbaren von Staatsgeheimnissen § 96 Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen § 97 Preisgabe von Staatsgeheimnissen § 97a Verrat illegaler Geheimnisse § 97b Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses § 98 Landesverräterische Agententätigkeit § 99 Geheimdienstliche Agententätigkeit § 100 Friedensgefährdende Beziehungen § 100a Landesverräterische Fälschung § 101 Nebenfolgen § 101a Einziehung Dritter Abschnitt Straftaten gegen ausländische Staaten § 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten § 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten § 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten § 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung Vierter Abschnitt Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern § 105 Nötigung von Verfassungsorganen § 106 Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans § 106a § 106b Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans § 107 Wahlbehinderung § 107a Wahlfälschung § 107b Fälschung von Wahlunterlagen § 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses § 108 Wählernötigung § 108a Wählertäuschung § 108b Wählerbestechung § 108c Nebenfolgen § 108d Geltungsbereich § 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern Fünfter Abschnitt Straftaten gegen die Landesverteidigung § 109 Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung § 109a Wehrpflichtentziehung durch Täuschung §§ 109b und 109c § 109c § 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr § 109e Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln § 109f Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 109h Anwerben für fremden Wehrdienst § 109i Nebenfolgen § 109k Einziehung Sechster Abschnitt Widerstand gegen die Staatsgewalt § 110 § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 112 § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 114 Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen §§ 115 bis 119 (weggefallen) § 120 Gefangenenbefreiung § 121 Gefangenenmeuterei § 122 Siebenter Abschnitt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung § 123 Hausfriedensbruch § 124 Schwerer Hausfriedensbruch § 125 Landfriedensbruch § 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 127 Bildung bewaffneter Gruppen § 128 § 129 Bildung krimineller Vereinigungen § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung § 130 Volksverhetzung § 130a Anleitung zu Straftaten § 131 Gewaltdarstellung § 132 Amtsanmaßung § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 133 Verwahrungsbruch § 134 Verletzung amtlicher Bekanntmachungen § 135 (weggefallen) § 136 Verstrickungsbruch; Siegelbruch § 137 § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten § 139 Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten § 141 § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 143 (aufgehoben) § 144 § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln § 145a Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht § 145b § 145c Verstoß gegen das Berufsverbot § 145d Vortäuschen einer Straftat Achter Abschnitt Geld- und Wertzeichenfälschung § 146 Geldfälschung § 147 Inverkehrbringen von Falschgeld § 148 Wertzeichenfälschung § 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen § 150 Erweiterter Verfall und Einziehung § 151 Wertpapiere § 152 Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets § 152a Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln § 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks Neunter Abschnitt Falsche uneidliche Aussage und Meineid § 153 Falsche uneidliche Aussage § 154 Meineid § 155 Eidesgleiche Bekräftigungen § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt § 157 Aussagenotstand § 158 Berichtigung einer falschen Angabe § 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage § 160 Verleitung zur Falschaussage § 161 Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt § 162 Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse § 163 (aufgehoben) Zehnter Abschnitt Falsche Verdächtigung § 164 Falsche Verdächtigung § 165 Bekanntgabe der Verurteilung Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 167 Störung der Religionsausübung § 167a Störung einer Bestattungsfeier § 168 Störung der Totenruhe Zwölfter Abschnitt Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie § 169 Personenstandsfälschung § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht § 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft § 173 Beischlaf zwischen Verwandten Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen § 174a Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen § 174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung § 174c Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses § 175 (weggefallen) § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern § 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 179 (aufgehoben) § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180a Ausbeutung von Prostituierten §§ 180b und 181 § 181a Zuhälterei § 181b Führungsaufsicht § 181c Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen § 183 Exhibitionistische Handlungen § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses § 184 Verbreitung pornographischer Schriften § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien § 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen § 184f Ausübung der verbotenen Prostitution § 184g Jugendgefährdende Prostitution § 184h Begriffsbestimmungen § 184i Sexuelle Belästigung § 184j Straftaten aus Gruppen Vierzehnter Abschnitt Beleidigung § 185 Beleidigung § 186 Üble Nachrede § 187 Verleumdung § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener § 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil § 191 § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises § 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen § 194 Strafantrag §§ 195 bis 198 § 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen § 200 Bekanntgabe der Verurteilung Fünfzehnter Abschnitt Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses § 202a Ausspähen von Daten § 202b Abfangen von Daten § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten § 202d Datenhehlerei § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen § 204 Verwertung fremder Geheimnisse § 205 Strafantrag § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses §§ 207 bis 210 Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben § 211 Mord § 212 Totschlag § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags §§ 214 und 215 § 216 Tötung auf Verlangen § 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung § 218 Schwangerschaftsabbruch § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs § 218b Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch § 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage § 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft § 219b Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft § 219c (weggefallen) § 219d (weggefallen) § 220 (weggefallen) § 220a (weggefallen) § 221 Aussetzung § 222 Fahrlässige Tötung Siebzehnter Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit § 223 Körperverletzung § 224 Gefährliche Körperverletzung § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen § 226 Schwere Körperverletzung § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien § 227 Körperverletzung mit Todesfolge § 228 Einwilligung § 229 Fahrlässige Körperverletzung § 230 Strafantrag § 231 Beteiligung an einer Schlägerei Achtzehnter Abschnitt Straftaten gegen die persönliche Freiheit § 232 Menschenhandel § 232a Zwangsprostitution § 232b Zwangsarbeit § 233 Ausbeutung der Arbeitskraft § 233a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung § 233b Führungsaufsicht, Erweiterter Verfall § 234 Menschenraub § 234a Verschleppung § 235 Entziehung Minderjähriger § 236 Kinderhandel § 237 Zwangsheirat § 238 Nachstellung § 239 Freiheitsberaubung § 239a Erpresserischer Menschenraub § 239b Geiselnahme § 239c Führungsaufsicht § 240 Nötigung § 241 Bedrohung § 241a Politische Verdächtigung Neunzehnter Abschnitt Diebstahl und Unterschlagung § 242 Diebstahl § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl § 244a Schwerer Bandendiebstahl § 245 Führungsaufsicht § 246 Unterschlagung § 247 Haus- und Familiendiebstahl § 248 § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs § 248c Entziehung elektrischer Energie Zwanzigster Abschnitt Raub und Erpressung § 249 Raub § 250 Schwerer Raub § 251 Raub mit Todesfolge § 252 Räuberischer Diebstahl § 253 Erpressung § 254 (weggefallen) § 255 Räuberische Erpressung § 256 Führungsaufsicht, Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall Einundzwanzigster Abschnitt Begünstigung und Hehlerei § 257 Begünstigung § 258 Strafvereitelung § 258a Strafvereitelung im Amt § 259 Hehlerei § 260 Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei § 260a Gewerbsmäßige Bandenhehlerei § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte § 262 Führungsaufsicht Zweiundzwanzigster Abschnitt Betrug und Untreue § 263 Betrug § 263a Computerbetrug § 264 Subventionsbetrug § 264a Kapitalanlagebetrug § 265 Versicherungsmißbrauch § 265a Erschleichen von Leistungen § 265b Kreditbetrug | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 265c Sportwettbetrug § 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben |
§ 266 Untreue § 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten Dreiundzwanzigster Abschnitt Urkundenfälschung § 267 Urkundenfälschung § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten § 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung § 271 Mittelbare Falschbeurkundung § 272 § 273 Verändern von amtlichen Ausweisen § 274 Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275 Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen § 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276a Aufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen § 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280 § 281 Mißbrauch von Ausweispapieren § 282 Vermögensstrafe, Erweiterter Verfall und Einziehung Vierundzwanzigster Abschnitt Insolvenzstraftaten § 283 Bankrott § 283a Besonders schwerer Fall des Bankrotts § 283b Verletzung der Buchführungspflicht § 283c Gläubigerbegünstigung § 283d Schuldnerbegünstigung Fünfundzwanzigster Abschnitt Strafbarer Eigennutz § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel § 286 Vermögensstrafe, Erweiterter Verfall und Einziehung § 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung § 288 Vereiteln der Zwangsvollstreckung § 289 Pfandkehr § 290 Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen § 291 Wucher § 292 Jagdwilderei § 293 Fischwilderei § 294 Strafantrag § 295 Einziehung § 296 § 297 Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware Sechsundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen den Wettbewerb § 298 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen § 299b Bestechung im Gesundheitswesen § 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen § 301 Strafantrag § 302 Erweiterter Verfall Siebenundzwanzigster Abschnitt Sachbeschädigung § 303 Sachbeschädigung § 303a Datenveränderung § 303b Computersabotage § 303c Strafantrag § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 305 Zerstörung von Bauwerken § 305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel Achtundzwanzigster Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten § 306 Brandstiftung § 306a Schwere Brandstiftung § 306b Besonders schwere Brandstiftung § 306c Brandstiftung mit Todesfolge § 306d Fahrlässige Brandstiftung § 306e Tätige Reue § 306f Herbeiführen einer Brandgefahr § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen § 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens § 311 Freisetzen ionisierender Strahlen § 312 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313 Herbeiführen einer Überschwemmung § 314 Gemeingefährliche Vergiftung § 314a Tätige Reue § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs § 315d Schienenbahnen im Straßenverkehr § 316 Trunkenheit im Verkehr § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316b Störung öffentlicher Betriebe § 316c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen § 318 Beschädigung wichtiger Anlagen § 319 Baugefährdung § 320 Tätige Reue § 321 Führungsaufsicht § 322 Einziehung § 323 (weggefallen) § 323a Vollrausch § 323b Gefährdung einer Entziehungskur § 323c Unterlassene Hilfeleistung Neunundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen die Umwelt § 324 Gewässerverunreinigung § 324a Bodenverunreinigung § 325 Luftverunreinigung § 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330b Tätige Reue § 330c Einziehung § 330d Begriffsbestimmungen Dreißigster Abschnitt Straftaten im Amt § 331 Vorteilsannahme § 332 Bestechlichkeit § 333 Vorteilsgewährung § 334 Bestechung § 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung § 335a Ausländische und internationale Bedienstete § 336 Unterlassen der Diensthandlung § 337 Schiedsrichtervergütung § 338 Erweiterter Verfall § 339 Rechtsbeugung § 340 Körperverletzung im Amt §§ 341 und 342 § 343 Aussageerpressung § 344 Verfolgung Unschuldiger § 345 Vollstreckung gegen Unschuldige §§ 346 und 347 § 348 Falschbeurkundung im Amt §§ 349 bis 351 § 352 Gebührenüberhebung § 353 Abgabenüberhebung; Leistungskürzung § 353a Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht § 353c § 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen § 354 § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses § 356 Parteiverrat § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat § 358 Nebenfolgen | |
§ 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug | |
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. (aufgehoben) 2. Hochverrat (§§ 81 bis 83); 3. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates a) in den Fällen der §§ 89, 90a Abs. 1 und des § 90b, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, und b) in den Fällen der §§ 90 und 90a Abs. 2; 4. Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a); 5. Straftaten gegen die Landesverteidigung a) in den Fällen der §§ 109 und 109e bis 109g und b) in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat; 6. Straftaten gegen die persönliche Freiheit a) in den Fällen der §§ 234a und 241a, wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat Deutsche ist und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, b) in den Fällen des § 235 Absatz 2 Nummer 2, wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, und c) in den Fällen des § 237, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; 7. Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes liegenden Betriebs, eines Unternehmens, das dort seinen Sitz hat, oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland, das von einem Unternehmen mit Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes abhängig ist und mit diesem einen Konzern bildet; 8. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 174 Absatz 1, 2 und 4, der §§ 176 bis 178 und des § 182, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist; 9. Straftaten gegen das Leben a) in den Fällen des § 218 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Absatz 4 Satz 1, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, und b) in den übrigen Fällen des § 218, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im Inland hat; 9a. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit a) in den Fällen des § 226 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 bei Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, und b) in den Fällen des § 226a, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; 10. falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides Statt (§§ 153 bis 156) in einem Verfahren, das im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem Gericht oder einer anderen deutschen Stelle anhängig ist, die zur Abnahme von Eiden oder eidesstattlichen Versicherungen zuständig ist; | |
10a. Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§§ 265c und 265d), wenn sich die Tat auf einen Wettbewerb bezieht, der im Inland stattfindet; | |
11. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen der §§ 324, 326, 330 und 330a, die im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone begangen werden, soweit völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutze des Meeres ihre Verfolgung als Straftaten gestatten; 11a. Straftaten nach § 328 Abs. 2 Nr. 3 und 4, Abs. 4 und 5, auch in Verbindung mit § 330, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist; 12. Taten, die ein deutscher Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst begeht; 13. Taten, die ein Ausländer als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter begeht; 14. Taten, die jemand gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung ihres Dienstes oder in Beziehung auf ihren Dienst begeht; 15. Straftaten im Amt nach den §§ 331 bis 337, wenn a) der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, b) der Täter zur Zeit der Tat Europäischer Amtsträger ist und seine Dienststelle ihren Sitz im Inland hat, c) die Tat gegenüber einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr begangen wird oder d) die Tat gegenüber einem Europäischen Amtsträger oder Schiedsrichter, der zur Zeit der Tat Deutscher ist, oder einer nach § 335a gleichgestellten Person begangen wird, die zur Zeit der Tat Deutsche ist; 16. Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e), wenn a) der Täter zur Zeit der Tat Mitglied einer deutschen Volksvertretung oder Deutscher ist oder b) die Tat gegenüber einem Mitglied einer deutschen Volksvertretung oder einer Person, die zur Zeit der Tat Deutsche ist, begangen wird; 17. Organ- und Gewebehandel (§ 18 des Transplantationsgesetzes), wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist. | |
§ 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte | |
(1) 1 Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2 Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind 1. Verbrechen, 2. Vergehen nach a) den §§ 108e, 332 Absatz 1 und 3 sowie § 334, jeweils auch in Verbindung mit § 335a, b) § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes, 3. Vergehen nach § 373 und nach § 374 Abs. 2 der Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, 4. Vergehen | |
a) nach den §§ 152a, 181a, 232 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und Absatz 4, § 232a Absatz 1 und 2, § 232b Absatz 1 und 2, § 233 Absatz 1 bis 3, § 233a Absatz 1 und 2, den §§ 242, 246, 253, 259, 263 bis 264, 266, 267, 269, 271, 284, 299, 326 Abs. 1, 2 und 4, § 328 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 348, | a) nach den §§ 152a, 181a, 232 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und Absatz 4, § 232a Absatz 1 und 2, § 232b Absatz 1 und 2, § 233 Absatz 1 bis 3, § 233a Absatz 1 und 2, den §§ 242, 246, 253, 259, 263 bis 264, 265c, 266, 267, 269, 271, 284, 299, 326 Abs. 1, 2 und 4, § 328 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 348, |
b) nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 84 des Asylgesetzes, nach § 370 der Abgabenordnung, nach § 38 Absatz 1 bis 4 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie nach den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes, den §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes, § 25 des Gebrauchsmustergesetzes, den §§ 51 und 65 des Designgesetzes, § 142 des Patentgesetzes, § 10 des Halbleiterschutzgesetzes und § 39 des Sortenschutzgesetzes, die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind, und 5. Vergehen nach den §§ 89a und 89c und nach den §§ 129 und 129a Abs. 3 und 5, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, sowie von einem Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1) begangene Vergehen. 3 Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind. (2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand 1. sich oder einem Dritten verschafft oder 2. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat. (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen. (7) 1 Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. 2 § 74a ist anzuwenden. 3 § 73d ist anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat. (8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen solche gleich, die aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist. (9) 1 Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft, 1. wer die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht die Tat zu diesem Zeitpunkt bereits ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste, und 2. in den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 unter den in Nummer 1 genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht. 2 Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist. 3 Eine Straflosigkeit nach Satz 2 ist ausgeschlossen, wenn der Täter oder Teilnehmer einen Gegenstand, der aus einer in Absatz 1 Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, in den Verkehr bringt und dabei die rechtswidrige Herkunft des Gegenstandes verschleiert. | |
§ 265c (neu) | § 265c Sportwettbetrug |
(1) Wer als Sportler oder Trainer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer einem Sportler oder Trainer einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde. (3) Wer als Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports in regelwidriger Weise beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Ebenso wird bestraft, wer einem Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports in regelwidriger Weise beeinflusse und infolgedessen ein rechtswidriger Vermögensvorteil durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette erlangt werde. (5) Ein Wettbewerb des organisierten Sports im Sinne dieser Vorschrift ist jede Sportveranstaltung im Inland oder im Ausland, 1. die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert wird und 2. bei der Regeln einzuhalten sind, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation mit verpflichtender Wirkung für ihre Mitgliedsorganisationen verabschiedet wurden. (6) 1 Trainer im Sinne dieser Vorschrift ist, wer bei dem sportlichen Wettbewerb über den Einsatz und die Anleitung von Sportlern entscheidet. 2 Einem Trainer stehen Personen gleich, die aufgrund ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung wesentlichen Einfluss auf den Einsatz oder die Anleitung von Sportlern nehmen können. | |
§ 265d (neu) | § 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben |
(1) Wer als Sportler oder Trainer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs in wettbewerbswidriger Weise zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer einem Sportler oder Trainer einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs in wettbewerbswidriger Weise zugunsten des Wettbewerbsgegners beeinflusse. (3) Wer als Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs in regelwidriger Weise beeinflusse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Ebenso wird bestraft, wer einem Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines berufssportlichen Wettbewerbs in regelwidriger Weise beeinflusse. (5) Ein berufssportlicher Wettbewerb im Sinne dieser Vorschrift ist jede Sportveranstaltung im Inland oder im Ausland, 1. die von einem Sportbundesverband oder einer internationalen Sportorganisation veranstaltet oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert wird, 2. bei der Regeln einzuhalten sind, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation mit verpflichtender Wirkung für ihre Mitgliedsorganisationen verabschiedet wurden, und 3. an der überwiegend Sportler teilnehmen, die durch ihre sportliche Betätigung unmittelbar oder mittelbar Einnahmen von erheblichem Umfang erzielen. (6) § 265c Absatz 6 gilt entsprechend. | |
§ 265e (neu) | § 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben |
1 In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 265c und 265d mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder 2. der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6165/v204760-2017-04-19.htm