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Zitierungen von § 18 SchOffzAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 SchOffzAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchOffzAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SchOffzAusbV Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen (vom 25.05.2011)
... und Seefahrtzeit (§§ 10, 14 bis 16), 4. die fachliche Eignung (§ 18 ), 5. den erfolgreichen Abschluß der Ausbildung zum Rettungsbootmann und in ...
Anlage 1 SchOffzAusbV (zu § 10 Abs. 4 und § 18 Abs. 2) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2
Anlage 2 SchOffzAusbV (zu § 18 Abs. 2) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb von Befähigungszeugnissen nach § 4
... nach § 18 Abs. 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen den Bewerber befähigen, die in ... der in Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 ...
Anlage 3 SchOffzAusbV (zu § 15 Abs. 4 und § 18 Abs. 2) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 5 Abs. 2