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Zitierungen von § 39a Weinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39a WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 WeinV Übergangsregelungen (vom 28.06.2024)
... 20.12.2013, S. 671) in ihrer jeweils in Bezug genommenen Fassung weiterhin Anwendung finden, ist § 39a Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 in der bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung weiter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 6 AgrarGeoSVAV Änderung der Weinverordnung
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 304) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 39a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter ... 20.12.2013, S. 671) in ihrer jeweils in Bezug genommenen Fassung weiterhin Anwendung finden, ist § 39a Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 in der bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung weiter ...

Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 1 11. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... werden aufgehoben. c) Nach der § 39 betreffenden Zeile wird folgende § 39a betreffende Zeile eingefügt: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit ... Zeile wird folgende § 39a betreffende Zeile eingefügt: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz". 2. Die §§ 3 bis 5 werden ...

Neunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 9. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... Federweißer, Landwein" ersetzt. 5. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (zu den ... 5. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (zu den §§ 22d und 24 Absatz 2 Nummer 1 und 2 ...

Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung und der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 18.06.2014 BGBl. I S. 798
Artikel 1 WeinRuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... den Namen einer kleineren geografischen Einheit ergänzt werden." 11. § 39a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „des ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
... der zu ihrer Herstellung verwendeten Erzeugnisse nicht verwendet werden." 12. § 39a wird wie folgt gefasst: „§ 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (zu ... nicht verwendet werden." 12. § 39a wird wie folgt gefasst: „ § 39a Geografische Bezeichnungen mit EU-Schutz (zu § 22c Absatz 8 Nummer 3, den §§ 22d ...

Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
Artikel 1 2. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... b.A. oder Qualitätsperlweines b.A." ersetzt. 21. § 39a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird in der Klammer nach der ...