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Zitierungen von § 9 HebAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 HebAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HebAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 HebAPrV Schriftlicher Teil der Prüfung
... Hebammenschule bestimmt. Jede Aufsichtsarbeit ist von mindestens zwei Fachprüfern nach § 9 zu benoten. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ...
§ 6 HebAPrV Mündlicher Teil der Prüfung
... Teil der Prüfung wird von mindestens drei Fachprüfern abgenommen und nach § 9 benotet. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im ...
§ 7 HebAPrV Praktischer Teil der Prüfung
... Teil der Prüfung wird von mindestens zwei Fachprüfern abgenommen und nach § 9 benotet. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6215/v86559.htm