interne Verweise§ 9b AtG Zulassungsverfahren (vom 01.09.2021) ... den Vorschriften des Berg- und Tiefspeicherrechts. Hierüber entscheidet die nach § 23d Satz 1 Nummer 3 zuständige Behörde. 4. § 7b dieses Gesetzes sowie § 18 der ...
§ 19 AtG Staatliche Aufsicht (vom 16.07.2021) ... den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium kann die ihm von den nach den §§ 22 bis 24 zuständigen Behörden übermittelten Informationen, die auf ...
§ 21 AtG Kosten (vom 05.06.2021) ... Untersuchungen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, soweit es nach § 23d zuständig ist; 4a. für Entscheidungen nach §§ 9d bis 9g; ...
§ 24 AtG Zuständigkeit der Landesbehörden (vom 01.09.2021) ... gilt auch für die Genehmigung solcher Beförderungen, soweit eine Zuständigkeit nach § 23d nicht gegeben ist. (2) Für Genehmigungen nach den §§ 7, 7a und ...
§ 58 AtG Übergangsvorschriften (vom 01.01.2022) ... anzuwenden, soweit zu diesem Zeitpunkt die Kosten nicht bereits festgesetzt sind. (2) § 23d Satz 1 gilt mit Ausnahme von Nummer 2 nicht für das Endlager Schacht Konrad bis zur Erteilung der ...
Zitat in folgenden NormenAtomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV)
V. v. 01.07.1999 BGBl. I S. 1525; zuletzt geändert durch Artikel 17 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 6 AtZüV Verfahren (vom 01.01.2025) ... 4 des Atomgesetzes oder einer Genehmigung zur Beförderung von Großquellen im Sinne des § 23d Satz 3 des Atomgesetzes einem Dritten Aufgaben, die in der Genehmigung zur Erfüllung durch einen ...
Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz (AtSKostV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1457; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 1 AtSKostV Anwendungsbereich (vom 05.06.2021) ... nach den §§ 23a, 23d und 24 des Atomgesetzes zuständigen Behörden erheben Kosten (Gebühren und Auslagen) ...
§ 2 AtSKostV Höhe der Gebühren (vom 05.06.2021) ... Untersuchungen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, soweit es nach § 23d des Atomgesetzes zuständig ist, 50 bis 2 Millionen Euro; 7. für ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2510
Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Artikel 1 EndLaNOG Änderung des Atomgesetzes (vom 30.07.2016) ... 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 5" durch die Angabe „§ 23d " ersetzt. 4. § 19 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die ... ist, und des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, soweit es nach § 23d zuständig ist;". 6. § 23 wird wie folgt geändert: a) ... 2 wird aufgehoben. c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2. 7. § 23d wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... In § 24 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 23" durch die Angabe „§ 23d " ersetzt. 9. In § 46 Absatz 3 Nummer 2 werden die Wörter ... f) Der neue Absatz 9 zweiter Halbsatz wird wie folgt gefasst: „§ 23d Satz 1 findet mit Ausnahme von Nummer 2 keine Anwendung". 11. § 58 wird wie ... b) Absatz 3 zweiter Halbsatz wird wie folgt gefasst: „§ 23d Satz 1 findet mit Ausnahme von Nummer 2 keine Anwendung." c) Die folgenden ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 3 StrlSchGEG Änderung des Atomgesetzes ... 1 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 23d und § 24" durch die Wörter „den §§ 23d und 24 sowie die nach den ... 16. § 23 wird aufgehoben. 17. § 23b wird aufgehoben. 18. § 23d wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 6 werden die Wörter „und ...
Standortauswahlgesetz (StandAG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 StandAG Änderung des Atomgesetzes ... dafür sonst zuständige Behörde" durch die Wörter „die nach § 23d Absatz 1 Nummer 2 zuständige Behörde" ersetzt. bb) Folgende Nummer 4 wird ... werden, werden keine Gebühren erhoben." 8. Nach § 23c wird folgender § 23d eingefügt: „§ 23d Zuständigkeit des Bundesamtes für ... 8. Nach § 23c wird folgender § 23d eingefügt: „ § 23d Zuständigkeit des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung Das Bundesamt ... zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung gilt für die Schachtanlage Asse II fort; § 23d findet keine Anwendung." 11. Dem § 58 werden folgende Absätze 6 und 7 ... 11. Dem § 58 werden folgende Absätze 6 und 7 angefügt: „(6) § 23d Satz 1 gilt nicht für das Endlager Schacht Konrad bis zur Erteilung der Zustimmung zur ... zur Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung vom 22. April 1986 weiter anzuwenden; § 23d Satz 1 Nummer 2 bis 4 ist bis zur Vollziehbarkeit des Stilllegungsplanfeststellungsbeschlusses nicht ...
Zitate in aufgehobenen TitelnStrahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
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