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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.04.2019 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin (RevierjMeistPrV k.a.Abk.)
V. v. 28.12.1982 BGBl. 1983 I S. 3; aufgehoben durch § 23 V. v. 09.04.2019 BGBl. I S. 499
Geltung ab 08.01.1983; FNA: 806-21-13-2 Berufliche Bildung
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Geltung ab 08.01.1983; FNA: 806-21-13-2 Berufliche Bildung
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§ 1 Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
(1) Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse hat, einen Jagdbetrieb selbständig zu führen, die dort vorkommenden Arbeiten meisterhaft auszuführen und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden.
(2) Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung führt zum anerkannten Abschluss Revierjagdmeister/Revierjagdmeisterin.
Text in der Fassung des Artikels 8 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft V. v. 29. Oktober 2008 BGBl. I S. 2155 m.W.v. 5. November 2008
Frühere Fassungen von § 1 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.11.2008 | Artikel 8 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft vom 29.10.2008 BGBl. I S. 2155 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 RevierjMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RevierjMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155
Artikel 8 LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
... zum Revierjäger/zur Revierjägerin" gestrichen. 2. In § 1 Abs. 2 wird das Wort Abschluß" durch die Wörter anerkannten ... durch die Wörter anerkannten Abschluss" ersetzt. 3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: § 1a Zulassungsvoraussetzungen zur ...
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