Zitierungen von § 16 Tierimpfstoff-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 TierImpfStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierImpfStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 TierImpfStV Chargenprüfung
... Unbeschadet der nach § 16 erteilten Zulassung darf die jeweils in einem einheitlichen Herstellungsgang erzeugte Menge eines ... Gemeinschaft auf Grund einer staatlichen Prüfung zugelassen worden, gilt § 16 Abs. 2 entsprechend. (4) § 17a gilt ...
§ 23 TierImpfStV Freigabe der Charge
... ist freizugeben, wenn die Prüfung ergeben hat, daß die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben a, c bis e und Nr. 2 erfüllt sind. Die Charge ist ferner freizugeben, ... nicht, wenn die zuständige Zulassungsstelle das Mittel freigestellt hat (§ 26). § 16 Abs. 4 und 5 gilt ...
§ 26 TierImpfStV Freistellung von der Chargenprüfung
... und sonstige die Herstellung und Anwendung betreffende Gründe nicht entgegenstehen. § 16 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend. (2) Nach der Freistellung von der Chargenprüfung ...
§ 30 TierImpfStV Packungsbeilage
...  Warnhinweise, soweit dies durch die zuständige Zulassungsstelle durch Auflage (§ 16 Abs. 5) angeordnet ist, sowie 2. die Angaben nach § 29 Abs. 2.  ...
§ 38 TierImpfStV Ordnungswidrigkeiten
... 37 verbundenen vollziehbaren Auflage, 2. einer vollziehbaren Auflage nach § 16 Abs. 5, auch in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 2, oder 3. einer vollziehbaren ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Tierimpfstoff-Verordnung
V. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2355; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
§ 23 TierImpfStV Zulassung (vom 07.10.2011)
... Einzelfällen verlängert werden. (6) Die Zulassung eines Mittels nach § 16 der Tierimpfstoff-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1993 (BGBl. I S. ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 15.05.1998 BGBl. I S. 941; aufgehoben durch § 5 V. v. 24.11.2010 BGBl. I S. 1637
Anlage TierImpfStKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis
... die Zulassung 1.1 Entscheidung über die Zulassung (§ 16 Tierimpfstoff-Verordnung, auch im Falle des § 41 Tierimpfstoff-Verordnung)  ... Anordnung einer Auflage oder Änderung einer Auflage (§ 16 Abs. 5 Tierimpfstoff-Verordnung) 500 bis 2.000 2. Entscheidung ...


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