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Zitierungen von § 4 HStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 HStatG Studienverlaufsstatistik (vom 01.03.2016)
... eine Studienverlaufsstatistik mit den folgenden nach § 3 Absatz 1 sowie den §§ 4 und 5 vorliegenden Angaben durch: 1. für Studierende und ...
§ 8 HStatG Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik (vom 01.03.2016)
... Einzelangaben nach § 3 Absatz 1, 3 bis 5 und 7, den §§ 4 und 5 dieses Gesetzes sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe c ...
§ 9 HStatG Hilfsmerkmale (vom 14.12.2016)
... Hilfsmerkmale sind: 1. für die Erhebungen nach den §§ 3 bis 6: die Vor- und Familiennamen sowie Kontaktdaten der für Rückfragen zur ... stehenden Personen, 2. für die Erhebung nach § 3 Absatz 1 und 2 sowie § 4 zusätzlich: die Matrikelnummer, 3. für die Studienverlaufsstatistik nach ...
§ 10 HStatG Auskunftserteilung (vom 01.03.2016)
... Für die Erhebungen nach den §§ 3 bis 6 besteht Auskunftspflicht. (2) Auskunftspflichtig sind: 1. für ... der in § 2 Nr. 1 genannten Einrichtungen, 2. für die Erhebungen nach § 4 die Leitungen der in § 2 Nr. 1 und 2 genannten Einrichtungen, 3. für die ...
§ 13 HStatG Übergangsvorschrift (vom 01.03.2016)
... Die Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 werden erstmals im Sommersemester 2017 durchgeführt. Die Erhebung zum Personal nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
G. v. 02.03.2016 BGBl. I S. 342
Artikel 1 HStatGÄndG Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
... „3. Berufsakademien." 4. § 3 wird durch die folgenden §§ 3 bis 8 ersetzt: „§ 3 Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 ... der Drittmittel erfolgt zusätzlich nach Mittelgebern und Zweckbestimmung. § 4 Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 und 2 (Hochschulen, Hochschulkliniken ... eine Studienverlaufsstatistik mit den folgenden nach § 3 Absatz 1 sowie den §§ 4 und 5 vorliegenden Angaben durch: 1. für Studierende und ... Die Einzelangaben nach § 3 Absatz 1, 3 bis 5 und 7, den §§ 4 und 5 dieses Gesetzes sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe c ... Auswertungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nutzen." 5. § 4 wird § 9 und Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die ... wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „den §§ 3 bis 6" und das Wort „Telekommunikationsanschlussnummern" durch das Wort ... 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 2" durch die Wörter „Absatz 1 und 2 sowie § 4 zusätzlich" ersetzt und wird am Ende der Punkt durch ein Komma ersetzt. c) ... wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „den §§ 3 bis 6" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ... werden die Wörter „§ 3 Abs. 2 die Leiter" durch die Wörter „§ 4 die Leitungen" ersetzt. cc) Die folgenden Nummern 3 und 4 werden ... 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen." c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 4 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. ... (1) Die Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 werden erstmals im Sommersemester 2017 durchgeführt. Die Erhebung zum Personal nach § 3 ...
Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
G. v. 07.12.2016 BGBl. I S. 2826
Artikel 3 MZGNeuRG Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
... (1) Hilfsmerkmale sind: 1. für die Erhebungen nach den §§ 3 bis 6: die Vor- und Familiennamen sowie Kontaktdaten der für Rückfragen zur ... stehenden Personen, 2. für die Erhebung nach § 3 Absatz 1 und 2 sowie § 4 zusätzlich: die Matrikelnummer, 3. für die Studienverlaufsstatistik nach ...
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