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Zitierungen von § 5 HStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 HStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 HStatG Studienverlaufsstatistik (vom 01.03.2016)
... Studienverlaufsstatistik mit den folgenden nach § 3 Absatz 1 sowie den §§ 4 und 5 vorliegenden Angaben durch: 1. für Studierende und Prüfungsteilnehmende: ...
§ 8 HStatG Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik (vom 01.03.2016)
... Einzelangaben nach § 3 Absatz 1, 3 bis 5 und 7, den §§ 4 und 5 dieses Gesetzes sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe c des ...
§ 9 HStatG Hilfsmerkmale (vom 14.12.2016)
... Hilfsmerkmale sind: 1. für die Erhebungen nach den §§ 3 bis 6: die Vor- und Familiennamen sowie Kontaktdaten der für Rückfragen zur ...
§ 10 HStatG Auskunftserteilung (vom 01.03.2016)
... Für die Erhebungen nach den §§ 3 bis 6 besteht Auskunftspflicht. (2) Auskunftspflichtig sind: 1. für ... (2) Auskunftspflichtig sind: 1. für die Erhebungen nach den §§ 3 und 5 die Leitungen der in § 2 Nr. 1 genannten Einrichtungen, 2. für die ...
§ 13 HStatG Übergangsvorschrift (vom 01.03.2016)
... Erhebungen zu den Hochschulräten nach § 3 Absatz 6, zu den Promovierenden nach § 5 und zu den Berufsakademien nach § 6 werden erstmals für das Berichtsjahr 2017 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
G. v. 02.03.2016 BGBl. I S. 342
Artikel 1 HStatGÄndG Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
... „3. Berufsakademien." 4. § 3 wird durch die folgenden §§ 3 bis 8 ersetzt: „§ 3 Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 ... in Monaten; Staat des Aufenthalts sowie Art des Mobilitätsprogramms. § 5 Erhebungsmerkmale für Promovierende bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und ... Studienverlaufsstatistik mit den folgenden nach § 3 Absatz 1 sowie den §§ 4 und 5 vorliegenden Angaben durch: 1. für Studierende und Prüfungsteilnehmende: ... Die Einzelangaben nach § 3 Absatz 1, 3 bis 5 und 7, den §§ 4 und 5 dieses Gesetzes sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe c des ... wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „den §§ 3 bis 6" und das Wort „Telekommunikationsanschlussnummern" durch das Wort ... der Studierenden, Prüfungsteilnehmenden und Promovierenden." 6. § 5 wird § 10 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe ... wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 und 2" durch die Wörter „den §§ 3 bis 6" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ... „§ 3 Abs. 1 die Leiter" durch die Wörter „den §§ 3 und 5 die Leitungen" ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 3 ... Erhebungen zu den Hochschulräten nach § 3 Absatz 6, zu den Promovierenden nach § 5 und zu den Berufsakademien nach § 6 werden erstmals für das Berichtsjahr 2017 ...
Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
G. v. 07.12.2016 BGBl. I S. 2826
Artikel 3 MZGNeuRG Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
... (1) Hilfsmerkmale sind: 1. für die Erhebungen nach den §§ 3 bis 6: die Vor- und Familiennamen sowie Kontaktdaten der für Rückfragen zur ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6250/v197286.htm