Zitierungen von § 7 HStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 HStatG Studienverlaufsstatistik (vom 01.03.2016)
... anschließend werden die Hilfsmerkmale gelöscht. Die Einzelangaben nach § 7 Absatz 1 werden mit den Pseudonymen auf einem sicheren Kommunikationsweg nach dem jeweiligen Stand ... zulässig. (4) Mit Hilfe der Pseudonyme dürfen die Einzelangaben nach § 7 Absatz 1 mit den entsprechenden Einzelangaben zurückliegender Semester von den statistischen ...
§ 9 HStatG Hilfsmerkmale (vom 14.12.2016)
... die Matrikelnummer, 3. für die Studienverlaufsstatistik nach § 7 : Geburtsdatum und die ersten vier Buchstaben des Vornamens der Studierenden, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
G. v. 02.03.2016 BGBl. I S. 342
Artikel 1 HStatGÄndG Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
... „3. Berufsakademien." 4. § 3 wird durch die folgenden §§ 3 bis 8 ersetzt: „§ 3 Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 ... organisatorischer Gliederung; 2. vierteljährlich: nach Arten. § 7 Studienverlaufsstatistik (1) Das Statistische Bundesamt und die statistischen ... Daran anschließend werden die Hilfsmerkmale gelöscht. Die Einzelangaben nach § 7 Absatz 1 werden mit den Pseudonymen auf einem sicheren Kommunikationsweg nach dem jeweiligen Stand ... zulässig. (4) Mit Hilfe der Pseudonyme dürfen die Einzelangaben nach § 7 Absatz 1 mit den entsprechenden Einzelangaben zurückliegender Semester von den statistischen ... 3 wird angefügt: „3. für die Studienverlaufsstatistik nach § 7 : Geburtstag und die ersten vier Buchstaben des Vornamens der Studierenden, ... Wörter „und Übermittlung von Tabellen" angefügt. 8. § 7 wird § 12 und wie folgt geändert: a) Absatz 3 Nummer 5 wird wie folgt ...

Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
G. v. 07.12.2016 BGBl. I S. 2826
Artikel 3 MZGNeuRG Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
... die Matrikelnummer, 3. für die Studienverlaufsstatistik nach § 7 : Geburtsdatum und die ersten vier Buchstaben des Vornamens der Studierenden, ...


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