Tools:
Update via:
Zitierungen von § 1 TSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 TSG Zuständigkeit
... Für die Entscheidung über Anträge nach § 1 sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines ...
§ 3 TSG Verfahrensfähigkeit, Beteiligte (vom 01.11.2017)
... Vertreter geführt. Der gesetzliche Vertreter bedarf für einen Antrag nach § 1 der Genehmigung des Familiengerichts. (2) Beteiligter des Verfahrens ist nur der ...
§ 4 TSG Gerichtliches Verfahren (vom 01.09.2009)
... den Antragsteller persönlich an. (3) Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf ... ändern wird. (4) Gegen die Entscheidung, durch die einem Antrag nach § 1 stattgegeben wird, steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde zu. Die Entscheidung ...
§ 5 TSG Offenbarungsverbot
... gilt nicht für Kinder, die der Antragsteller nach der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 angenommen hat. (3) In dem Geburtseintrag eines leiblichen Kindes des Antragstellers ... Antragstellers oder eines Kindes, das der Antragsteller vor der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 angenommen hat, sind bei dem Antragsteller die Vornamen anzugeben, die vor der Rechtskraft der ... sind bei dem Antragsteller die Vornamen anzugeben, die vor der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 maßgebend ...
§ 8 TSG Voraussetzungen (vom 11.01.2011)
... Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie 1. die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt, 2. (aufgehoben) 3. *) dauernd ... führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind. --- *) Anm. d. Red.: nicht mehr anzuwenden ...
§ 9 TSG Gerichtliches Verfahren (vom 23.07.2009)
... die Vornamen des Antragstellers zu ändern, es sei denn, daß diese bereits auf Grund von § 1 geändert worden ...
Zitat in folgenden Normen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 - (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes)
B. v. 18.07.2006 BGBl. I S. 2737
Entscheidung BVerfGE20060718
... - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der ... ausnimmt, sofern deren Heimatrecht vergleichbare Regelungen nicht kennt. 2. § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Transsexuellengesetzes bleibt bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 3/03 - (zu § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Transsexuellengesetzes)
B. v. 10.01.2006 BGBl. I S. 276
Entscheidung BVerfGE20051206
... Geschlechtsumwandlung eine rechtlich gesicherte Partnerschaft nicht ohne Verlust des nach § 1 des Transsexuellengesetzes geänderten Vornamens eröffnet ist. 2. § 7 ...
Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1566; 2007 I. 2316
Artikel 1 PassGuaÄndG Änderung des Passgesetzes (vom 13.10.2007)
... einem Passbewerber, dessen Vornamen auf Grund gerichtlicher Entscheidung gemäß § 1 des Transsexuellengesetzes geändert wurden, auf Antrag ein Pass mit der Angabe des anderen, ... Geschlechts, hat er den Beschluss des Gerichts über die Vornamensänderung nach § 1 des Transsexuellengesetzes vorzulegen. Der Eintragung des von dem Geburtseintrag abweichenden ...
Artikel 3a PassGuaÄndG Änderung des Transsexuellengesetzes
... 1 Abs. 1 des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 128a KostO Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen
... der vollen Gebühr a) für die Änderung der Vornamen nach § 1 des Gesetzes, b) für die Aufhebung der Entscheidung, durch welche die Vornamen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6253/v86921.htm