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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben
§ 6 - Drittes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (3. BesatzRAufhG k.a.Abk.)
G. v. 23.07.1958 BGBl. I S. 540; aufgehoben durch Artikel 4 § 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 30.07.1958; FNA: 104-3 Aufhebung von Besatzungsrecht
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Geltung ab 30.07.1958; FNA: 104-3 Aufhebung von Besatzungsrecht
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§ 6
§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
(Änderungsvorschriften)
Zitierungen von § 6 Drittes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 3. BesatzRAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. BesatzRAufhG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 3. BesatzRAufhG
... Land Berlin gilt nur § 6 dieses Gesetzes nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom ...
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