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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Wirtschaftsassistent - Industrie
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 IndWiAssPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IndWiAssPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 IndWiAssPrV Bestehen der Prüfung
... (2) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß Anlage 1 auszustellen. Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ist ein Zeugnis gemäß Anlage 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6277/v87127.htm