Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
- Vorbereiten, Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeitsabläufen,
- 7.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 8.
- Kundenorientierung,
- 9.
- Erstellen und Anwenden technischer Dokumentationen,
- 10.
- Entwurf und Konstruktion,
- 11.
- Gestaltung und Design,
- 12.
- Berechnungen und Simulationen,
- 13.
- Werk- und Hilfsstoffe,
- 14.
- Beurteilen von Fertigungs-, Montage- und Fügeverfahren,
- 15.
- Prozess- und Projektmanagement.