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§ 16 - Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz (WOMitbestEG k.a.Abk.)

Artikel 4 V. v. 10.10.2005 BGBl. I S. 2927, 2932; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 13.10.2005; FNA: 801-3-3 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 16 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 16 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.09.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
vom 26.08.2015 BGBl. I S. 1443

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 84 WOMitbestEG Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (vom 02.09.2015)
... Für die Abstimmung sind die §§ 14 bis 21 anzuwenden. (2) Der Hauptwahlvorstand übermittelt das ...
§ 91 WOMitbestEG Abstimmung über die Art der Wahl (vom 02.09.2015)
... dem Abstimmungsausschreiben nach § 13 ist hierauf hinzuweisen. Die §§ 11 bis 22 sind auf Seebetriebe nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen)". b) Die ... a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst:  ... b) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5. 3. § 16 wird aufgehoben. 4. § 19 Absatz 4 wird aufgehoben. 5. § 20 Absatz ... 10. In § 33 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 15 und 16 " durch die Angabe „ist § 15" ersetzt. 11. § 34 Absatz 4 wird ... 21. In § 57 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 15 und 16 " durch die Angabe „ist § 15" ersetzt. 22. § 58 Absatz 4 wird ... 25. In § 70 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 15 und 16 " durch die Angabe „ist § 15"ersetzt. 26. § 71 Absatz 4 wird ... Nummer 2" ersetzt. 37. In § 87 werden die Wörter „§§ 15, 16 , 19, 21 und 70 Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5" durch die Wörter ...