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Zitierungen von § 23 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WOMitbestEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 WOMitbestEG Ungültige Wahlvorschläge (vom 02.09.2015)
... nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind; 3. die nicht die in § 23 Absatz 1 Nummer 10 und 11 bezeichnete Zahl von Bewerbern enthalten; 4. der ...
§ 29 WOMitbestEG Nachfrist für Wahlvorschläge
... stattfindet. (3) Für Bekanntmachungen nach den Absätzen 1 und 2 ist § 23 Abs. 3 bis 5 entsprechend ...
§ 30 WOMitbestEG Bekanntmachung der Wahlvorschläge
... Betriebswahlvorstand macht die Wahlvorschläge, nach Wahlgängen getrennt, bekannt; § 23 Abs. 4 und 5 ist entsprechend ...
§ 32 WOMitbestEG Wahlausschreiben (vom 02.09.2015)
... Für die Bekanntmachung des Wahlausschreibens ist § 23 Abs. 4 und 5 entsprechend ...
§ 47 WOMitbestEG Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
... die Bekanntmachung und übersendet sie den Betriebswahlvorständen. § 23 Abs. 4 und 5 ist ...
§ 51 WOMitbestEG Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
... Betriebswahlvorstands. Für die Bekanntmachung des Wahlausschreibens ist § 23 Abs. 4 und 5 entsprechend ...
§ 55 WOMitbestEG Nachfrist für Wahlvorschläge
... stattfindet. (3) Für Bekanntmachungen nach den Absätzen 1 und 2 ist § 23 Abs. 4 und 5 entsprechend ...
§ 83 WOMitbestEG Abberufungsausschreiben, Wählerliste
... die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens sind § 13 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 sowie § 23 Abs. 3 bis 5 entsprechend anzuwenden. (3) In jedem Betrieb wird für die ...
§ 92 WOMitbestEG Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen (vom 02.09.2015)
... Die Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 muss in Seebetrieben auch folgende Angaben enthalten: 1. dass die Einsichtnahme ... eine solche nicht besteht, vom Kapitän bekannt gemacht werden. (2) Die in § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und in § 24 Abs. 2 bezeichnete Frist für die Einreichung von ... die Einreichung von Wahlvorschlägen wird auf 13 Wochen verlängert. (3) § 23 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ist in Seebetrieben nicht anzuwenden; § 23 Abs. 3 Satz 1 gilt ... (3) § 23 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ist in Seebetrieben nicht anzuwenden; § 23 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend; § 90 Abs. 4 ist anzuwenden. (4) Die in ... Für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge in Seebetrieben gilt § 23 Abs. 3 Satz 1 entsprechend und § 90 Abs. 4 ist ...
§ 93 WOMitbestEG Wahlausschreiben im Seebetrieb
... des Wahlausschreibens in Seebetrieben ist § 32 Abs. 2 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; § 23 Abs. 5 und § 90 Abs. 4 sind ...
§ 96 WOMitbestEG Wahlausschreiben in Seebetrieben
... 11. die Anschrift des Hauptwahlvorstands. (2) § 23 Abs. 5, § 32 Abs. 2 Satz 1 und § 90 Abs. 4 sind entsprechend ...
§ 105 WOMitbestEG Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen (vom 02.09.2015)
... von § 11 Abs. 1 Satz 1 soll der Hauptwahlvorstand die in den §§ 11 und 23 bezeichneten Bekanntmachungen 22 Wochen vor dem voraussichtlichen Beginn der Amtszeit der zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
... aufgehoben. b) Die Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 1 bis 7. 7. § 23 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 werden die folgenden ... wird Nummer 15. 8. In § 28 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „§ 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Nummer 10 und ... Wörter „§ 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Nummer 10 und 11" ersetzt. 9. § 32 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt ... 10i Absatz 3" ersetzt. 42. In § 92 Absatz 2 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7" ... 2 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7" ersetzt. 43. § 98 wird wie folgt geändert: ...
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