Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2006 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (AATV)

Artikel 1 V. v. 02.01.1978 BGBl. I S. 26; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3450
Geltung ab 04.01.1978; FNA: 2121-51-3 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Eingangsformel



Auf Grund der §§ 12 und 54 des Arzneimittelgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2448) wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und auf Grund des § 57 dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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