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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
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§ 4 - Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
V. v. 19.06.2002 BGBl. I S. 1938; aufgehoben durch § 15 V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 2129-27-2-15 Umweltschutz
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Geltung ab 01.01.2003; FNA: 2129-27-2-15 Umweltschutz
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§ 4 Getrennthaltung bei Vorbehandlung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle
§ 4 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dürfen einem zur Vorbehandlung bestimmten Gemisch gewerblicher Siedlungsabfälle keine anderen als folgende Abfälle zuführen:
- 1.
- folgende gewerbliche Siedlungsabfälle
- a)
- Papier und Pappe,
- b)
- Glas,
- c)
- Bekleidung,
- d)
- Textilien,
- e)
- Holz mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält,
- f)
- Kunststoffe,
- g)
- Metalle,
- h)
- Gummi,
- i)
- Kork,
- j)
- Keramik oder
- 2.
- weitere Abfälle, die im Anhang aufgeführt sind.
(2) Erzeuger und Besitzer von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen gemäß Absatz 1 Satz 1 dürfen diese nur einer Vorbehandlungsanlage zuführen, in der die Anforderungen nach § 5 eingehalten werden.
Zitierungen von § 4 GewAbfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GewAbfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewAbfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 GewAbfV Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfallfraktionen (vom 01.02.2007)
... Abfallfraktionen gemeinsam erfasst werden, soweit 1. sie nach Maßgabe des § 4 einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden und 2. gewährleistet ist, dass ... Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 aufgeführten Abfallfraktionen können auch mit den in § 4 Abs. 1 aufgeführten Abfällen gemeinsam erfasst werden. Die Erzeuger und Besitzer haben ... die nicht getrennt gehaltenen Abfallfraktionen 1. nach Maßgabe des § 4 einer Vorbehandlungsanlage oder 2. nach Maßgabe des § 6 einer energetischen ...
§ 5 GewAbfV Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
... durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Vermischung der Gemische nach § 4 Abs. 1 und nach § 8 Abs. 4 mit anderen Abfällen in seiner Anlage erfolgt. Der Betreiber ... 4 mit anderen Abfällen in seiner Anlage erfolgt. Der Betreiber kann die Gemische nach § 4 Abs. 1 und nach § 8 Abs. 4 in seiner Anlage vermischen. Der Betreiber hat seine Anlage unter ... so zu betreiben, dass eine Verwertungsquote für die Gemische nach § 4 Abs. 1 und nach § 8 Abs. 4 von mindestens 85 Masseprozent als Mittelwert im Kalenderjahr ...
§ 8 GewAbfV Getrennthaltung und Anforderungen an die Vorbehandlung von Bau- und Abbruchabfällen
... Anhangs aufgeführt sind, oder 2. sonstige Abfälle, die in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und in den Nummern 1 bis 6 des Anhangs aufgeführt sind. ... 1 Satz 1 Nr. 1 und in den Nummern 1 bis 6 des Anhangs aufgeführt sind. § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gilt entsprechend. (5) Abweichend von den Anforderungen nach ...
§ 9 GewAbfV Kontrolle bei Vorbehandlungsanlagen (vom 01.06.2017)
... 4. die Angabe, a) ob der angelieferte Abfall aa) ein Gemisch nach § 4 Abs. 1 oder § 8 Abs. 4 oder bb) ein anderer Abfall ist und b) ob der ... und 3. die Angabe, ob der ausgelieferte Abfall a) aus einem Gemisch nach § 4 Abs. 1 oder § 8 Abs. 4 oder b) aus einem anderen Abfall stammt. ...
§ 11 GewAbfV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2012)
... befördert oder einer Verwertung oder Beseitigung zuführt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 Abfälle einem Abfallgemisch zuführt, 3. entgegen § 4 ... 4 Absatz 1 Satz 1 Abfälle einem Abfallgemisch zuführt, 3. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 8 Absatz 4 Satz 2, nicht dafür Sorge ... andere Abfälle einem Abfallgemisch nicht zugeführt werden, 4. entgegen § 4 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 8 Absatz 4 Satz 2, Abfälle einer Vorbehandlungsanlage ...
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