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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
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§ 5 - Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
V. v. 19.06.2002 BGBl. I S. 1938; aufgehoben durch § 15 V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 2129-27-2-15 Umweltschutz
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Geltung ab 01.01.2003; FNA: 2129-27-2-15 Umweltschutz
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§ 5 Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
§ 5 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Der Betreiber einer Vorbehandlungsanlage hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Vermischung der Gemische nach § 4 Abs. 1 und nach § 8 Abs. 4 mit anderen Abfällen in seiner Anlage erfolgt. Der Betreiber kann die Gemische nach § 4 Abs. 1 und nach § 8 Abs. 4 in seiner Anlage vermischen. Der Betreiber hat seine Anlage unter Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften, insbesondere der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, so zu betreiben, dass eine Verwertungsquote für die Gemische nach § 4 Abs. 1 und nach § 8 Abs. 4 von mindestens 85 Masseprozent als Mittelwert im Kalenderjahr erreicht wird. Die Verwertungsquote ist zu berechnen
- 1.
- aus dem Quotienten
- a)
- der Masse an Abfällen, die aus der Vorbehandlungsanlage einer Verwertung zugeführt wird, abzüglich der Massen an Abfällen, die aus der Vorbehandlungsanlage
- aa)
- einer Verwertung auf Deponien zugeführt werden und
- bb)
- der Anlage selbst zur nochmaligen Vorbehandlung zugeführt werden, und
- b)
- der Masse an Abfällen, die aus der Vorbehandlungsanlage einer Verwertung zugeführt wird, zuzüglich der Masse an Abfällen, die aus der Vorbehandlungsanlage einer Beseitigung zugeführt wird,
- 2.
- multipliziert mit 100.
(2) Der Betreiber einer Vorbehandlungsanlage hat gefährliche Abfälle im Sinne der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis auszusortieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zuzuführen.
(3) Für Betreiber einer Vorbehandlungsanlage, die Abfälle aus ihrer Anlage einer energetischen Verwertung zuführen, gilt § 6 entsprechend.
(4) Der Betreiber einer Vorbehandlungsanlage hat die Verwertungsquote monatlich festzustellen. Sobald die monatliche Verwertungsquote in zwei Monaten des laufenden Kalenderjahrs mehr als zehn Prozentpunkte unter der Verwertungsquote gemäß Absatz 1 Satz 3 liegt, hat der Betreiber die zuständige Behörde unverzüglich hierüber zu unterrichten und ihr mitzuteilen, welche Ursachen dieser Unterschreitung zugrunde liegen. Der Betreiber hat die zur Einhaltung der jährlichen Verwertungsquote erforderlichen Maßnahmen, die notwendigen Umsetzungsschritte und den hierfür erforderlichen Zeitbedarf darzulegen.
(5) Bei Anlagen, die vor dem 1. Januar 2003 errichtet worden sind, ist abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zum 31. Dezember 2003 eine Verwertungsquote von mindestens 65 Masseprozent als Mittelwert im Kalenderjahr und bis zum 31. Dezember 2004 eine Verwertungsquote von mindestens 75 Masseprozent als Mittelwert im Kalenderjahr zu erreichen.
Zitierungen von § 5 GewAbfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GewAbfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewAbfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 GewAbfV Getrennthaltung bei Vorbehandlung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle
... diese nur einer Vorbehandlungsanlage zuführen, in der die Anforderungen nach § 5 eingehalten ...
§ 8 GewAbfV Getrennthaltung und Anforderungen an die Vorbehandlung von Bau- und Abbruchabfällen
... findet auf die Berechnung der Verwertungsquote für die Bau- und Abbruchabfälle § 5 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa keine Anwendung. (4) Erzeuger und ...
§ 9 GewAbfV Kontrolle bei Vorbehandlungsanlagen (vom 01.06.2017)
... Der Betreiber einer Vorbehandlungsanlage hat zur Kontrolle der Anforderungen gemäß § 5 nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 eine Eigenkontrolle durchzuführen und nach ... lassen. Die Fremdkontrolle umfasst die Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen nach § 5 und nach den Absätzen 2 bis 4, insbesondere durch Kontrolle des Betriebstagebuches. ...
§ 10 GewAbfV Betriebstagebuch (vom 01.06.2017)
... der Dauer des Betriebs der Anlage zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 5 und § 9 Abs. 2 bis 4 ein Betriebstagebuch gemäß Satz 2 zu führen und dieses ... 1. die monatlichen Verwertungsquoten und die Verwertungsquote im Kalenderjahr nach § 5 Abs. 1 Satz 3 , 2. die Angaben nach § 9 Abs. 2, die Angaben nach § 9 Abs. 3 und die ...
§ 11 GewAbfV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2012)
... 4 Satz 2, Abfälle einer Vorbehandlungsanlage zuführt, 5. entgegen § 5 Absatz 2 Abfälle nicht aussortiert oder einer Verwertung oder Beseitigung nicht ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig darlegt, 2. entgegen § 5 Absatz 4 Satz 2 die zuständige Behörde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Artikel 10 AbfRÜbVefG Änderung der Gewerbeabfallverordnung
... § 3 Abs. 8 und § 5 Abs. 2 der Gewerbeabfallverordnung vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), die durch Artikel 2 der ...
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