1Entsprechen bei einer Kapitalanlagegesellschaft die Eigenmittel nicht den Anforderungen des §
11, kann die Bundesanstalt Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um Verstöße gegen §
11 zu unterbinden.
2Sie kann insbesondere Entnahmen durch Gesellschafter und die Ausschüttung von Gewinnen untersagen oder beschränken.
3Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Maßnahmen der Bundesanstalt haben keine aufschiebende Wirkung.
4Beschlüsse über die Gewinnausschüttung sind insoweit nichtig, als sie einer Anordnung nach Satz 1 widersprechen.
5§
45 Absatz 5 Satz 1 des
Kreditwesengesetzes findet entsprechend Anwendung.
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§ 91 InvG Spezial-Sondervermögen (vom 01.07.2011) ... (2) Für Spezial-Sondervermögen gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 29, 30 bis 40, 40b, 40c, 40g und 40h, 41 bis 45, 46 bis 86, 90a bis 90k und 112 bis 120, ...
§ 99 InvG Anwendbare Vorschriften (vom 01.07.2011) ... 2, § 19a, § 19c Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 bis 10 und Abs. 2 und 3, die §§ 19g, 19i bis 19k, 20 bis 29 und 32 Abs. 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 5 Nr. 1, die ...
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes ... Prüfungen zur Verfolgung unerlaubt betriebener Investmentgeschäfte § 19i Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln § 19j Maßnahmen bei ... entsprechend." 24. Nach § 19 werden folgende §§ 19a bis 19l eingefügt: § 19a Werbung Auf die Werbung von ... gegen die Maßnahmen der Bundesanstalt haben keine aufschiebende Wirkung. § 19i Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln Entsprechen bei einer ... 2, § 19a, § 19c Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 bis 10 und Abs. 2 und 3, die §§ 19g, 19i bis 19k, 20 bis 29 und 32 Abs. 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 5 Nr. 1, die ... eine Maßnahme nicht duldet, 4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 19i Satz 1 oder 2 oder § 19j zuwiderhandelt, 5. entgegen § 19k in Verbindung mit ...
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900