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§ 50 - Investmentgesetz (InvG)

Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
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§ 50 Investmentanteile



(1) 1Die Kapitalanlagegesellschaft kann für Rechnung eines Sondervermögens Anteile an inländischen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65, Anteile an Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 3 und EU-Investmentanteile erwerben. 2Anteile an anderen inländischen Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften sowie ausländische Investmentanteile, die keine EU-Investmentanteile sind, können erworben werden, sofern

1.
diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen und ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht,

2.
das Schutzniveau des Anlegers dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für die getrennte Verwahrung der Vermögensgegenstände, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind,

3.
die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden,

4.
die Anteile dem Publikum ohne eine Begrenzung der Zahl der Anteile angeboten werden und die Anleger das Recht zur Rückgabe der Anteile haben.

3Anteile an inländischen Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften, EU-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile dürfen nur erworben werden, wenn nach den Vertragsbedingungen oder der Satzung der Kapitalanlagegesellschaft, der Investmentaktiengesellschaft oder der ausländischen Investmentgesellschaft insgesamt höchstens 10 Prozent des Wertes ihres Vermögens in Anteilen an anderen inländischen Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften oder ausländischen Investmentvermögen angelegt werden dürfen.

(2) Beim Erwerb von Anteilen im Sinne des Absatzes 1, die direkt oder indirekt von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Kapitalanlagegesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen.

(3) Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Masterfonds keine Anteile an einem Feederfonds halten.





 

Frühere Fassungen von § 50 InvG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
vom 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
aktuell vorher 28.12.2007Artikel 1 Investmentänderungsgesetz
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
aktuellvor 28.12.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 50 InvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13a InvG Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften (vom 01.07.2011)
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ...
§ 41 InvG Kosten und Kostentransparenz (vom 01.07.2011)
... Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne der §§ 50 , 66 und des § 112 berechnet worden sind, sowie die Vergütung offen zu legen ist, die dem ...
§ 42 InvG Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen (vom 01.07.2011)
... die keine richtlinienkonformen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 sind, ist die Verordnung (EU) Nr. 583/2010 hinsichtlich der näheren Inhalte, Form und ...
§ 43 InvG Vertragsbedingungen (vom 01.04.2012)
...  (6) Publikums-Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 46 bis 65 dürfen nicht in Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 66 bis 95 oder ...
§ 46 InvG Zulässige Vermögensgegenstände
... Kapitalanlagegesellschaft darf für ein Sondervermögen nur die in den §§ 47 bis 52 genannten Vermögensgegenstände erwerben. Edelmetalle und Zertifikate über ...
§ 50 InvG Investmentanteile (vom 01.07.2011)
... Sondervermögens Anteile an inländischen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65, Anteile an Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 3 und ... eines Anlegers in einem inländischen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für die getrennte Verwahrung der ...
§ 51 InvG Gesamtgrenze, Derivate (vom 01.07.2011)
... Derivate, die von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Investmentanteilen gemäß § 50 , Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG, Zinssätzen, ...
§ 58 InvG Verweisung (vom 28.12.2007)
... Für die weiteren in den §§ 46 bis 65 genannten Vermögensgegenstände gelten die §§ 54 bis 57 ...
§ 59 InvG Leerverkäufe
... der Anleger keine Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47, 48 und 50 verkaufen, wenn die jeweiligen Vermögensgegenstände im Zeitpunkt des ...
§ 61 InvG Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen (vom 01.07.2011)
... darf in Anteilen an einem einzigen Investmentvermögen nach Maßgabe des § 50 Abs. 1 nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Sondervermögens anlegen. In Anteilen an ... anlegen. In Anteilen an Investmentvermögen nach Maßgabe des § 50 Abs. 1 Satz 2 darf die Kapitalanlagegesellschaft insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des ...
§ 66 InvG Immobilien-Sondervermögen
... in Immobilien anlegen (Immobilien-Sondervermögen), gelten die Vorschriften der §§ 46 bis 65 sinngemäß, soweit sich aus den §§ 67 bis 82 nichts anderes ...
§ 80 InvG Liquiditätsvorschriften (vom 08.04.2011)
...  2. Geldmarktinstrumenten, 3. Investmentanteilen nach Maßgabe des § 50 oder Anteilen an Spezial-Sondervermögen nach Maßgabe des § 50 Abs. 1 Satz 2, die ... des § 50 oder Anteilen an Spezial-Sondervermögen nach Maßgabe des § 50 Abs. 1 Satz 2, die nach den Vertragsbedingungen ausschließlich in ...
§ 83 InvG Gemischte Sondervermögen (vom 08.04.2011)
... nach Maßgabe der §§ 84 bis 86 finden die Vorschriften der §§ 46 bis 65 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ...
§ 84 InvG Zulässige Vermögensgegenstände (vom 28.12.2007)
... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47 bis 52, 2. Anteile an a) Publikums-Sondervermögen nach Maßgabe ...
§ 85 InvG Anlagegrenzen (vom 01.07.2011)
... einem einzigen Investmentvermögen nach § 84 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a sowie § 50 Absatz 1 Satz 1 und 2 insgesamt nur in Höhe von bis zu 20 Prozent des Wertes des ...
§ 87 InvG Altersvorsorge-Sondervermögen
... anlegen (Altersvorsorge-Sondervermögen), gelten die Vorschriften der §§ 46 bis 65 sinngemäß, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ...
§ 88 InvG Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen (vom 28.12.2007)
... in Anteilen an Immobilien-Sondervermögen angelegt werden; § 41 Abs. 5 und § 50 Abs. 2 gelten entsprechend. (3) Der Anteil der für Rechnung des ... 49 Prozent des Wertes des Altersvorsorge-Sondervermögens betragen. Abweichend von § 50 Abs. 1 Satz 2 dürfen innerhalb der in Satz 1 genannten Grenzen nach den Vertragsbedingungen ...
§ 90b InvG Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen (vom 28.12.2007)
...  5. Bankguthaben, 6. Investmentanteile nach Maßgabe des § 50 , wenn die Investmentvermögen, an denen Anteile gehalten werden, ausschließlich in ...
§ 90g InvG Sonstige Sondervermögen (vom 28.12.2007)
... nach Maßgabe der §§ 90h bis 90k finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ...
§ 90h InvG Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme (vom 01.07.2011)
... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47 bis 52, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 51 Abs. 1 unterworfen ist, ... ist, 2. Anteile an Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 50 , 66, 83, 90g und 112 sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen,  ...
§ 90l InvG Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen (vom 02.04.2009)
... von Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ...
§ 90m InvG Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen (vom 01.07.2011)
... im Sinne der Nummer 1, 3. Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 47 bis 52 Nr. 1. Unternehmen, die dem gleichen Konzern im Sinne des § 290 des ...
§ 91 InvG Spezial-Sondervermögen (vom 01.07.2011)
... gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 29, 30 bis 40, 40b, 40c, 40g und 40h, 41 bis 45, 46 bis 86, 90a bis 90k und 112 bis 120, soweit sich aus Absatz 3 und 4 und den §§ 92 bis 95 ... (3) Die Kapitalanlagegesellschaft kann bei Spezial-Sondervermögen von den §§ 46 bis 86 und 90a bis 90k abweichen, wenn 1. die Anleger zustimmen, 2. für ...
§ 96 InvG Rechtsform, Begriff (vom 01.07.2011)
... festlegen, dass die Anlage ihrer Mittel ausschließlich nach den §§ 46 bis 65 erfolgen darf. (4) Die Investmentaktiengesellschaft kann eine ...
§ 99 InvG Anwendbare Vorschriften (vom 01.07.2011)
... nach Abs. 5 Nr. 1, die §§ 34, 36 und 37 Abs. 2 und 3, die §§ 41 bis 43, 44 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95, 112 bis 120a, 121 und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 ...
§ 112 InvG Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (vom 01.07.2011)
... 1 bis 4, 10 und 11 sowie Anteile an Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 50 , 66, 83, 90g und 112 sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen ...
§ 113 InvG Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (vom 28.12.2007)
... Bankguthaben, Geldmarktinstrumente und in Anteilen an Investmentvermögen im Sinne des § 50 , die ausschließlich in Bankguthaben und Geldmarktinstrumente anlegen dürfen, sowie in ...
§ 114 InvG Verwaltung von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (vom 01.04.2009)
... §§ 112 und 113 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90r sinngemäß, soweit sich aus den Vorschriften dieses Kapitels ...
§ 136 InvG Zulässigkeit des öffentlichen Vertriebs (vom 01.07.2011)
...  d) Anteile an risikogemischten Investmentvermögen nur in einer den §§ 50 , 61, 64 Abs. 3, § 84 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie § 85 entsprechenden Art und Weise erworben ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 1. DerivateVÄndV Änderung der Derivateverordnung
... entsprechender nichtderivativer Vermögensgegenstände nach den §§ 47 bis 50 , 52, 67 und 68 des Investmentgesetzes verrechnet werden. Der nach Verrechnung resultierende ... eine Kombination von Derivaten oder eine Kombination von nach den §§ 47 bis 50 und 52 des Investmentgesetzes zulässigen Vermögensgegenständen mit Derivaten dar, ... von entsprechenden nichtderivativen Vermögensgegenständen nach den §§ 47 bis 50 , 52, 67 und 68 des Investmentgesetzes addiert und somit verrechnet werden. Der nach Verrechnung ... exakt dem abzusichernden nichtderivativen Vermögensgegenstand nach den §§ 47 bis 50 , 52, 67 und 68 des Investmentgesetzes im Sondervermögen entspricht, oder b) ... exakt dem abzusichernden nichtderivativen Vermögensgegenstand nach den §§ 47 bis 50 , 52, 67 und 68 des Investmentgesetzes im Sondervermögen entspricht, sofern aa) ...

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... begeben oder garantiert werden, Artikel 6 der Richtlinie 2007/16/EG." 47. § 50 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47 bis 52, 2. Anteile an a) Publikums-Sondervermögen nach Maßgabe ... 5. Bankguthaben, 6. Investmentanteile nach Maßgabe des § 50 , wenn die Investmentvermögen, an denen Anteile gehalten werden, ausschließlich in ... nach Maßgabe der §§ 90h bis 90k finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ... nur erwerben: 1. Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 47 bis 52, wobei sie nicht den Erwerbsbeschränkungen nach § 51 Abs. 1 unterworfen ist, ... Die Kapitalanlagegesellschaft kann bei Spezial-Sondervermögen von den §§ 46 bis 86 und 90a bis 90k abweichen, wenn 1. die Anleger zustimmen, 2. ... eingefügt: „(5a) Die Kapitalanlagegesellschaft darf abweichend von § 50 Abs. 1 für Rechnung eines Spezial-Sondervermögens Anteile an anderen inländischen ... festlegen, dass die Anlage ihrer Mittel ausschließlich nach den §§ 46 bis 65 erfolgen darf. (4) Die Investmentaktiengesellschaft kann eine ... nach Abs. 5 Nr. 1, die §§ 34, 36 und 37 Abs. 2 und 3, die §§ 41 bis 43, 44 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95, 112 bis 120a, 121 und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 ... die Wörter „und in Anteilen an Investmentvermögen im Sinne des § 50 , die ausschließlich in Bankguthaben und Geldmarktinstrumente anlegen dürfen, sowie in ... Einrichtungen" ersetzt. 97. In § 114 werden die Angabe „§§ 46 bis 90" durch die Angabe „§§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" und das Wort ... 114 werden die Angabe „§§ 46 bis 90" durch die Angabe „§§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" und das Wort „Abschnitts" durch das Wort ... Auf die in Satz 1 genannten Sondervermögen sind ab dem 1. Juli 2008 die §§ 46 bis 65 in der ab dem 28. Dezember 2007 geltenden Fassung anzuwenden. Werden die ... ändern, um für Rechnung des Sondervermögens die nach den §§ 46 bis 65 zugelassenen Rechtsgeschäfte abschließen zu können. (2) Die ...

Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
G. v. 07.03.2009 BGBl. I S. 451
Artikel 3 MiKapBG Änderung des Investmentgesetzes
... von Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ... im Sinne der Nummer 1, 3. Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 47 bis 52 Nr. 1. Unternehmen, die dem gleichen Konzern im Sinne des § 18 des ... 9, 10 und 11" ersetzt. 7. In § 114 wird die Angabe „der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" durch die Angabe „der §§ 46 bis 52 und 54 bis ... „der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" durch die Angabe „der §§ 46 bis 52 und 54 bis 90r" ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ... die keine richtlinienkonformen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 sind, ist die Verordnung (EU) Nr. 583/2010 hinsichtlich der näheren Inhalte, Form und ... Masterfonds gegen Ausgabe von Anteilen am Masterfonds zulässig." 43. § 50 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden jeweils die Wörter ... einem einzigen Investmentvermögen nach § 84 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a sowie § 50 Absatz 1 Satz 1 und 2 insgesamt nur in Höhe von bis zu 20 Prozent des Wertes des ... die Angabe „des § 2 Abs. 4 Nr. 7" durch die Wörter „der §§ 50 , 66, 83, 90g und 112 sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen" ... 1 bis 4, 10 und 11 sowie Anteile an Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 50 , 66, 83, 90g und 112 sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Derivateverordnung (DerivateV)
V. v. 06.02.2004 BGBl. I S. 153; aufgehoben durch § 41 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2463
§ 15 DerivateV Risikobegrenzung (vom 01.07.2011)
... das Sondervermögen unmittelbar oder mittelbar Vermögensgegenstände nach § 50 des Investmentgesetzes, die Derivate enthalten, so ist in Absatz 1 der Wert des ...
§ 16 DerivateV Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko (vom 01.07.2011)
... entsprechender nichtderivativer Vermögensgegenstände nach den §§ 47 bis 50 , 52, 67 und 68 des Investmentgesetzes verrechnet werden. Der nach Verrechnung ... eine Kombination von Derivaten oder eine Kombination von nach den §§ 47 bis 50 und 52 des Investmentgesetzes zulässigen Vermögensgegenständen mit Derivaten dar, ...
§ 17a DerivateV Anerkennung von Absicherungsgeschäften (vom 01.07.2011)
... von entsprechenden nichtderivativen Vermögensgegenständen nach den §§ 47 bis 50 , 52, 67 und 68 des Investmentgesetzes addiert und somit verrechnet werden. Der nach ... exakt dem abzusichernden nichtderivativen Vermögensgegenstand nach den §§ 47 bis 50 , 52, 67 und 68 des Investmentgesetzes im Sondervermögen entspricht, oder b) einen ... exakt dem abzusichernden nichtderivativen Vermögensgegenstand nach den §§ 47 bis 50 , 52, 67 und 68 des Investmentgesetzes im Sondervermögen entspricht, sofern aa) ...
§ 18 DerivateV Grundsatz (vom 01.07.2011)
... die von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Investmentanteilen gemäß § 50 des Investmentgesetzes abgeleitet sind, sind bei der Berechnung der Auslastung der Anlagegrenzen ...

Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)
Artikel 1 G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1672; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
§ 8 WKBG Zulässige Geschäfte
... den Europäischen Wirtschaftsraum, 6. Investmentanteile im Sinne des § 50 des Investmentgesetzes erwerben, halten, verwalten und veräußern.  ...