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§ 53 - Investmentgesetz (InvG)

Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
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§ 53 Kreditaufnahme



Die Kapitalanlagegesellschaft darf für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger kurzfristige Kredite nur bis zur Höhe von 10 Prozent des Sondervermögens und nur aufnehmen, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind und dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist.



 

Zitierungen von § 53 InvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13a InvG Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften (vom 01.07.2011)
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ...
§ 26 InvG Zustimmungspflichtige Geschäfte (vom 28.12.2007)
... durchführen: 1. die Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der §§ 53 , 80a und 90h Abs. 6, soweit es sich nicht um valutarische Überziehungen handelt,  ...
§ 31 InvG Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften (vom 28.12.2007)
... Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn für Rechnung eines Sondervermögens nach § 53 , § 80a, § 90h Abs. 6 oder § 112 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kredite aufgenommen, einem ...
§ 42 InvG Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen (vom 01.07.2011)
... die keine richtlinienkonformen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 sind, ist die Verordnung (EU) Nr. 583/2010 hinsichtlich der näheren Inhalte, Form und ...
§ 43 InvG Vertragsbedingungen (vom 01.04.2012)
...  (6) Publikums-Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 46 bis 65 dürfen nicht in Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 66 bis 95 oder ...
§ 50 InvG Investmentanteile (vom 01.07.2011)
... Sondervermögens Anteile an inländischen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65, Anteile an Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 3 und ... eines Anlegers in einem inländischen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für die getrennte Verwahrung der ...
§ 58 InvG Verweisung (vom 28.12.2007)
... Für die weiteren in den §§ 46 bis 65 genannten Vermögensgegenstände gelten die §§ 54 bis 57 ...
§ 66 InvG Immobilien-Sondervermögen
... in Immobilien anlegen (Immobilien-Sondervermögen), gelten die Vorschriften der §§ 46 bis 65 sinngemäß, soweit sich aus den §§ 67 bis 82 nichts anderes ...
§ 80a InvG Kreditaufnahme (vom 08.04.2011)
... Kapitalanlagegesellschaft darf unbeschadet des § 53 für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger Kredite nur bis zur Höhe von 30 Prozent des ... zur Finanzierung der Rücknahme von Anteilen ist nur nach Maßgabe des § 53  ...
§ 83 InvG Gemischte Sondervermögen (vom 08.04.2011)
... nach Maßgabe der §§ 84 bis 86 finden die Vorschriften der §§ 46 bis 65 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ...
§ 87 InvG Altersvorsorge-Sondervermögen
... anlegen (Altersvorsorge-Sondervermögen), gelten die Vorschriften der §§ 46 bis 65 sinngemäß, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ...
§ 90g InvG Sonstige Sondervermögen (vom 28.12.2007)
... nach Maßgabe der §§ 90h bis 90k finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ...
§ 90l InvG Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen (vom 02.04.2009)
... von Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ...
§ 91 InvG Spezial-Sondervermögen (vom 01.07.2011)
... gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 29, 30 bis 40, 40b, 40c, 40g und 40h, 41 bis 45, 46 bis 86, 90a bis 90k und 112 bis 120, soweit sich aus Absatz 3 und 4 und den §§ 92 bis 95 ... (3) Die Kapitalanlagegesellschaft kann bei Spezial-Sondervermögen von den §§ 46 bis 86 und 90a bis 90k abweichen, wenn 1. die Anleger zustimmen, 2. für ... (4) Die Kapitalanlagegesellschaft darf abweichend von den §§ 53 und 90h Abs. 6 für Rechnung eines Spezial-Sondervermögens kurzfristige Kredite bis zur ...
§ 96 InvG Rechtsform, Begriff (vom 01.07.2011)
... festlegen, dass die Anlage ihrer Mittel ausschließlich nach den §§ 46 bis 65 erfolgen darf. (4) Die Investmentaktiengesellschaft kann eine ...
§ 99 InvG Anwendbare Vorschriften (vom 01.07.2011)
... nach Abs. 5 Nr. 1, die §§ 34, 36 und 37 Abs. 2 und 3, die §§ 41 bis 43, 44 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95, 112 bis 120a, 121 und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 ... ist; die Kreditaufnahme darf jedoch zusammen mit der Kreditaufnahme gemäß § 53 nicht mehr als 15 Prozent des Gesellschaftsvermögens betragen. (4) Auf die ...
§ 113 InvG Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (vom 28.12.2007)
... Abs. 1 vergleichbar sind. Leverage mit Ausnahme von Kreditaufnahmen nach Maßgabe des § 53 und Leerverkäufe dürfen für Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken ...
§ 136 InvG Zulässigkeit des öffentlichen Vertriebs (vom 01.07.2011)
... f) Kredite zu Lasten des Investmentvermögens nur entsprechend der Regelung des § 53 , zu Lasten eines Investmentvermögens, das nach den Vertragsbedingungen oder der Satzung in ...
§ 143 InvG Bußgeldvorschriften (vom 01.07.2011)
... gewährt oder eine dort genannte Verpflichtung eingeht, 3. entgegen § 53 oder § 90h Abs. 6 einen Kredit aufnimmt oder 4. entgegen § 59 Satz 1 einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... ersetzt. 30. In § 26 Abs. 1 Nr. 1 wird die Angabe „des § 53 " durch die Angabe „der §§ 53, 80a und 90h Abs. 6," ersetzt.  ... 26 Abs. 1 Nr. 1 wird die Angabe „des § 53" durch die Angabe „der §§ 53 , 80a und 90h Abs. 6," ersetzt. 31. § 27 Abs. 1 wird wie folgt ... 31 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 2 werden die Angabe „§ 53 oder nach § 112 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 53, § 80a, ... „§ 53 oder nach § 112 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 53 , § 80a, § 90h Abs. 6 oder § 112 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1" ersetzt, vor dem Wort ... 80a Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf unbeschadet des § 53 für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger Kredite nur bis zur Höhe von 50 Prozent des ... zur Finanzierung der Rücknahme von Anteilen ist nur nach Maßgabe des § 53 zulässig. § 80b Risikomanagement (1) Die ... nach Maßgabe der §§ 90h bis 90k finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ... Die Kapitalanlagegesellschaft kann bei Spezial-Sondervermögen von den §§ 46 bis 86 und 90a bis 90k abweichen, wenn 1. die Anleger zustimmen, 2. ... bleiben. (4) Die Kapitalanlagegesellschaft darf abweichend von den §§ 53 und 90h Abs. 6 für Rechnung eines Spezial-Sondervermögens kurzfristige Kredite bis zur ... festlegen, dass die Anlage ihrer Mittel ausschließlich nach den §§ 46 bis 65 erfolgen darf. (4) Die Investmentaktiengesellschaft kann eine ... nach Abs. 5 Nr. 1, die §§ 34, 36 und 37 Abs. 2 und 3, die §§ 41 bis 43, 44 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95, 112 bis 120a, 121 und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 ... die Wörter „mit Ausnahme von Kreditaufnahmen nach Maßgabe des § 53 " und nach dem Wort „Sondervermögen" die Wörter „mit ... Einrichtungen" ersetzt. 97. In § 114 werden die Angabe „§§ 46 bis 90" durch die Angabe „§§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" und das Wort ... gewährt oder eine dort genannte Verpflichtung eingeht, 3. entgegen § 53 oder § 90h Abs. 6 einen Kredit aufnimmt oder 4. entgegen § 59 Satz 1 einen ... Auf die in Satz 1 genannten Sondervermögen sind ab dem 1. Juli 2008 die §§ 46 bis 65 in der ab dem 28. Dezember 2007 geltenden Fassung anzuwenden. Werden die ... ändern, um für Rechnung des Sondervermögens die nach den §§ 46 bis 65 zugelassenen Rechtsgeschäfte abschließen zu können. (2) Die ...

Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
G. v. 07.03.2009 BGBl. I S. 451
Artikel 3 MiKapBG Änderung des Investmentgesetzes
... von Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen finden die Vorschriften der §§ 46 bis 59 so weit Anwendung, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ... die keine richtlinienkonformen Sondervermögen im Sinne der §§ 46 bis 65 sind, ist die Verordnung (EU) Nr. 583/2010 hinsichtlich der näheren Inhalte, Form und ... ist; die Kreditaufnahme darf jedoch zusammen mit der Kreditaufnahme gemäß § 53 nicht mehr als 15 Prozent des Gesellschaftsvermögens betragen." c) Absatz 6 ...