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§ 123 - Investmentgesetz (InvG)
Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
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Geltung ab 01.01.2004; FNA: 7612-2 Investmentwesen
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§ 123 Maßgebliche Sprachfassung
(1) 1Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften, die sich auf Anteile an einem inländischen Investmentvermögen oder auf ausländische Investmentanteile, die keine EU-Investmentanteile sind, beziehen, sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. 2Dabei ist der deutsche Wortlaut der in § 121 Absatz 1 genannten Unterlagen und der in Satz 1 genannten Unterlagen und Veröffentlichungen maßgeblich.
(2) 1Bei EU-Investmentanteilen ist der deutsche Wortlaut der wesentlichen Anlegerinformationen für die Prospekthaftung nach § 127 maßgeblich; für die übrigen in § 122 Absatz 1 Satz 1 genannten Unterlagen ist die im Geltungsbereich dieses Gesetzes veröffentlichte Sprachfassung zugrunde zu legen. 2Erfolgt die Veröffentlichung auch in deutscher Sprache, so ist der deutsche Wortlaut maßgeblich.
Text in der Fassung des Artikels 1 OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG) G. v. 22. Juni 2011 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 1. Juli 2011
Frühere Fassungen von § 123 InvG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2011 | Artikel 1 OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG) vom 22.06.2011 BGBl. I S. 1126 |
aktuell vorher | 28.12.2007 | Artikel 1 Investmentänderungsgesetz vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3089 |
aktuell | vor 28.12.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 123 InvG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 123 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InvG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 InvG Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften (vom 01.01.2012)
... tätig zu werden, unterliegt dieser Vertrieb lediglich den §§ 121 bis 127 sowie den §§ 130 bis 133. § 53 des Kreditwesengesetzes ist im ...
§ 99 InvG Anwendbare Vorschriften (vom 01.07.2011)
... 3, die §§ 41 bis 43, 44 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95, 112 bis 120a, 121 und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 125, 126, 127, ...
§ 136 InvG Zulässigkeit des öffentlichen Vertriebs (vom 01.07.2011)
... 6. die in § 121 Abs. 1 und 3, § 122 Abs. 2 bis 5 sowie den §§ 123 und 137 vorgesehenen Verpflichtungen zur Unterrichtung der am Erwerb eines Anteils Interessierten ...
§ 140 InvG Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs (vom 01.04.2012)
... untersagen, wenn 1. die in § 121 Abs. 1 oder 3, § 122 Abs. 2 oder 3, § 123 Satz 1 oder 2 oder § 137 vorgesehenen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß ...
§ 141 InvG Zuständigkeit der Bundesanstalt
... Die Bundesanstalt überwacht die Einhaltung der §§ 121 bis 127 und 130 bis 140 und der sonstigen beim Vertrieb durch die Investmentgesellschaft zu ...
§ 145 InvG Übergangsvorschriften für Sondervermögen (vom 26.06.2011)
... Fassung noch bis zum 31. Dezember 2012 weiter anwenden; die §§ 37, 38, 42, 42a, 43, 121, 123 , 124 und 127 sind jedoch bereits in der ab dem 1. Juli 2011 geltenden Fassung anzuwenden. ...
§ 146 InvG Übergangsvorschriften für Investmentaktiengesellschaften (vom 26.06.2011)
... bis zum 31. Dezember 2012 weiter angewendet werden; die §§ 37, 38, 42, 42a, 43, 121, 123 , 124 und 127, jeweils in Verbindung mit § 99 Absatz 3, sind jedoch bereits in der ab dem 1. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 27 AIFM-UmsG Folgeänderungen in Rechtsverordnungen
... im Sinne des § 1 Satz 2 des Investmentgesetzes gelten § 121 Absatz 1 bis 3 sowie § 123 des Investmentgesetzes" durch die Wörter „Anteilen oder Aktien an ... Absatz 9 und § 303 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder § 121 Absatz 1 bis 3 sowie § 123 des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, solange diese Vorschriften ...
Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG)
G. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1667
Artikel 2 AltvVerbG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... das im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. (5) Die §§ 121 bis 123 des Investmentgesetzes bleiben unberührt." 10. Nach § 7 werden die ...
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 FRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... gelten die im vereinfachten Verkaufsprospekt nach § 121 Abs. 1 bis 3 und § 123 des Investmentgesetzes enthaltenen Informationen als angemessen im Sinne des Satzes 1. ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... der Einhaltung der Vorschriften der §§ 121 bis 124, 126, 130, 131 sowie 133 InvG in Verbindung mit § 141 Abs. 1 lnvG; bei ...
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 3 FiMaAnpG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... (BGBl. I S. 4318) geändert worden ist, werden die Wörter „§§ 121 bis 123 des Investmentgesetzes" durch die Wörter „§§ 297 bis 299, 301 und 303 ...
Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... 3, die §§ 41 bis 43, 44 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95, 112 bis 120a, 121 und 123 Satz 1 Halbsatz 1, § 124 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 125, 126, 127, ... im Sinne der Richtlinie 2004/39/ EG erfüllt," eingefügt. 105. § 123 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter Für ... Absatz 2 bleibt unberührt." c) In Absatz 4 wird die Angabe und § 123 Satz 1" durch die Angabe oder § 123 Satz 1 oder 2" ersetzt. d) ... In Absatz 4 wird die Angabe und § 123 Satz 1" durch die Angabe oder § 123 Satz 1 oder 2" ersetzt. d) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a ... 1 wird die Angabe § 121 Abs. 1 und 3, § 122 Abs. 2 bis 5 sowie den §§ 123 und 137" durch die Angabe § 121 Abs. 1 oder 3, § 122 Abs. 2 oder 3, § ... und 137" durch die Angabe § 121 Abs. 1 oder 3, § 122 Abs. 2 oder 3, § 123 Satz 1 oder 2 oder § 137" ersetzt. f) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a ...
Artikel 10 InvÄndG Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
... das Investmentvermögen, jeweils in deutscher Sprache (§ 121 Abs. 1 und 3 sowie § 123 des Investmentgesetzes); bei der Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von ... an Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes § 121 Abs. 1 und 3 sowie § 123 des Investmentgesetzes entsprechend. Für die von dem Gewerbetreibenden nach § 34c Abs. 1 ...
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... 121 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten". p) Die Angabe zu § 123 wird wie folgt gefasst: „§ 123 Maßgebliche Sprachfassung". ... p) Die Angabe zu § 123 wird wie folgt gefasst: „§ 123 Maßgebliche Sprachfassung". q) Die Angabe zu § 127 wird wie folgt ... tätig zu werden, unterliegt dieser Vertrieb lediglich den §§ 121 bis 127 sowie den §§ 130 bis 133. § 53 des Kreditwesengesetzes ist im Fall des ... durch das Wort „EU-Investmentanteile" ersetzt. 81. § 123 wird wie folgt gefasst: „§ 123 Maßgebliche Sprachfassung ... ersetzt. 81. § 123 wird wie folgt gefasst: „§ 123 Maßgebliche Sprachfassung (1) Sämtliche Veröffentlichungen und ... Fassung noch bis zum 31. Dezember 2012 weiter anwenden; die §§ 37, 38, 42, 42a, 43, 121, 123 , 124 und 127 sind jedoch bereits in der ab dem 1. Juli 2011 geltenden Fassung anzuwenden. Die ... bis zum 31. Dezember 2012 weiter angewendet werden; die §§ 37, 38, 42, 42a, 43, 121, 123 , 124 und 127, jeweils in Verbindung mit § 99 Absatz 3, sind jedoch bereits in der ab dem 1. ...
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