Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 40 InvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13a InvG Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften (vom 01.07.2011)
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ...
§ 91 InvG Spezial-Sondervermögen (vom 01.07.2011)
... Für Spezial-Sondervermögen gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 29, 30 bis 40 , 40b, 40c, 40g und 40h, 41 bis 45, 46 bis 86, 90a bis 90k und 112 bis 120, soweit sich aus Absatz ...
§ 95 InvG Weitere Ausnahmeregelungen (vom 01.04.2012)
... dürfen nicht auf Spezial-Sondervermögen verschmolzen werden. Die §§ 40 , 40b, 40c und 40g sind auf Spezial-Sondervermögen nur mit den folgenden Maßgaben ... 1. eine Genehmigung der Verschmelzung von Spezial-Sondervermögen gemäß § 40 durch die Bundesanstalt ist nicht erforderlich, die Anleger müssen der Verschmelzung nach ...
§ 99 InvG Anwendbare Vorschriften (vom 01.07.2011)
... des Umwandlungsgesetzes zur Verschmelzung anzuwenden, soweit sich aus den §§ 40 , 40f und 40g Absatz 2 bis 5 sowie §§ 40h und 42a nichts anderes ergibt. Die in ...
§ 100 InvG Sondervorschriften für Investmentaktiengesellschaften in Form einer Umbrella-Konstruktion (vom 01.04.2012)
... gilt § 39 Abs. 1 und 2 entsprechend. (5) Die §§ 40 bis 40h sind entsprechend anzuwenden auf die Verschmelzung 1. eines ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2748 i.V.m. 2009 I S. 470
Artikel 1 8. FinDAGKostVÄndV
... eines Sonderver- mögens in ein anderes Sondervermögen (§ 40 Satz 1 Nr. 4 InvG)   4.1.1.11.1 Genehmigung für ... der gleichen Umbrella-Konstruktion (§ 100 Abs. 5 in Verbindung mit § 40 Satz 1 Nr. 4 InvG) wie Nummer 4.1.1.11.3 4.1.2.10 Satzung und ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 08.06.2011 BGBl. I S. 1054
Artikel 1 11. FinDAGKostVÄndV
... mit zusätzlichen Risiken oder Sonstige Sondervermögen sind (§ 40 Abs. 1 Alt. 1 InvG) 1.500 4.1.1.11.2 Genehmigung der ... mit zusätzlichen Risiken oder Sonstigen Sonder- vermögen (§ 40 Abs. 1 Alt. 1 InvG) 3.000 bis 5.000 4.1.1.11.3 Genehmigung der ... richtlinienkonformen Sonder- vermögen auf ein EU-Investmentvermögen (§ 40 Abs. 1 Alt. 2 InvG) 1.500 bis 3.000". g) Nach der ... Teilfonds eines Umbrellafonds im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 InvG wie Nummer 4.1.1.11.1, 4.1.1.11.2 und 4.1.1.11.3". ... Investmentvermögen (§ 100 Abs. 5 in Verbindung mit den §§ 40 bis 40h InvG) wie Nummer 4.1.1.11.1 4.1.2.9.2 Genehmigung der ... Investmentvermögen (§ 100 Abs. 5 in Verbindung mit den §§ 40 bis 40h InvG) wie Nummer 4.1.1.11.2 4.1.2.9.3 Genehmigung der ... auf ein EU-Investmentvermögen (§ 100 Abs. 5 in Verbindung mit den §§ 40 bis 40h InvG) wie Nummer 4.1.1.11.3 4.1.2.9.4 Genehmigung der ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... eines Sondervermögens in ein anderes Sondervermögen (§ 40 Satz 1 Nr. 4 InvG) 4.1.4.1 Genehmigung für ...

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... 1 wird die Angabe „13" durch die Angabe „sechs" ersetzt. 38. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nr. 4 wird vor Satz 2 folgender Satz ... gleichen Kapitalanlagegesellschaft im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG verwaltet wird, ist § 40 entsprechend anzuwenden." 80. Nach § 100 wird die Zwischenüberschrift ...
Artikel 7 InvÄndG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... gleichen Um- brella-Konstruktion (§ 100 Abs. 5 in Verbindung mit § 40 Satz 1 Nr. 4 InvG) wie Nummer 4.1.7.3 ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... 20 Beauftragung und jährliche Prüfung". e) Die Angabe zu § 40 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 40 Genehmigung der ... e) Die Angabe zu § 40 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 40 Genehmigung der Verschmelzung § 40a Verschmelzung eines ... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 13 Absatz 4 die §§ 20 bis 65, 121, 127, 128 und 129 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Wortes ... 26. In § 23 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „vorbehaltlich § 40 Satz 1" durch die Wörter „vorbehaltlich § 40h Absatz 1 und 2 sowie § 45g ... eines dauerhaften Datenträgers unverzüglich zu unterrichten." 34. § 40 wird durch die folgenden §§ 40 bis 40h ersetzt: „§ 40 Genehmigung ... zu unterrichten." 34. § 40 wird durch die folgenden §§ 40 bis 40h ersetzt: „§ 40 Genehmigung der Verschmelzung (1) Die ... § 40 wird durch die folgenden §§ 40 bis 40h ersetzt: „§ 40 Genehmigung der Verschmelzung (1) Die Verschmelzung von Sondervermögen auf ein ... dürfen nicht auf Spezial-Sondervermögen verschmolzen werden. Die §§ 40 , 40b, 40c und 40g sind auf Spezial-Sondervermögen nur mit den folgenden Maßgaben ... 1. eine Genehmigung der Verschmelzung von Spezial-Sondervermögen gemäß § 40 durch die Bundesanstalt ist nicht erforderlich, die Anleger müssen der Verschmelzung nach ... des Umwandlungsgesetzes zur Verschmelzung anzuwenden, soweit sich aus den §§ 40 , 40f und 40g Absatz 2 bis 5 sowie §§ 40h und 42a nichts anderes ergibt. Die in Absatz 3 ... 69. § 100 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die §§ 40 bis 40h sind entsprechend anzuwenden auf die Verschmelzung 1. eines ...
Artikel 9 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... durch das Wort „Verschmelzung" und die Wörter „§ 40 des Investmentgesetzes" durch die Wörter „§ 40g des Investmentgesetzes unter ...