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Zitierungen von § 138 InvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 138 InvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 126 InvG Widerrufsrecht (vom 11.06.2010)
... Investmentgesellschaft oder einem Repräsentanten nach Maßgabe des § 138 gegenüber binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerruft; dies gilt auch dann, wenn ...
§ 140 InvG Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs (vom 01.04.2012)
... Mahnung nicht gezahlt wird oder der Bundesanstalt im Rahmen der Bekanntmachungspflicht nach § 138 Abs. 3 entstandene Kosten trotz Mahnung nicht erstattet werden, oder 3. bei dem ...
§ 141 InvG Zuständigkeit der Bundesanstalt
... Die Bundesanstalt überwacht die Einhaltung der §§ 121 bis 127 und 130 bis 140 und der sonstigen beim Vertrieb durch die Investmentgesellschaft zu beachtenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 1 AIFM-StAnpG Änderung des Investmentsteuergesetzes
...  18. In § 17 werden die Wörter „§ 136 Abs. 1 Nr. 2 und des § 138 des Investmentgesetzes" durch die Wörter „§ 317 Absatz 1 Nummer 4 und § ...
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