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§ 2 - Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

neugefasst durch B. v. 21.03.2002 BGBl. I S. 1181; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Geltung ab 01.12.1975; FNA: 708-20 Wirtschaftsstatistik
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§ 2 Erhebungen bei Betrieben



Die Erhebungen werden durchgeführt bei den produzierenden Betrieben von höchstens 68.000 Unternehmen des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, des Verarbeitenden Gewerbes sowie bei den produzierenden Betrieben der Unternehmen anderer Wirtschaftszweige, jeweils ohne Baubetriebe und Betriebe der Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebungen erfassen:

A.
bei Betrieben mit 50 und mehr tätigen Personen

I.
monatlich

1.
die tätigen Personen,

2.
die Arbeitsstunden,

3.
die Lohn- und Gehaltssummen,

4.
den Umsatz,

5.
den Auftragseingang,

6.
den Auftragsbestand,

7.
die gesamte Produktion,

8.
die Reparatur-, Montage- und Lohnveredelungsarbeiten,

die Sachverhalte nach den Nummern 1, 4, 5 und 6 werden auch für fachliche Betriebsteile erfasst;

II.
jährlich

die Investitionen;

B.
bei Betrieben, die nicht nach Buchstabe A erfasst werden,

I.
vierteljährlich

1.
die gesamte Produktion,

2.
die Reparatur-, Montage- und Lohnveredelungsarbeiten;

II.
jährlich

1.
die tätigen Personen,

2.
die Lohn- und Gehaltssummen,

3.
den Umsatz,

4.
die Investitionen.



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Frühere Fassungen von § 2 ProdGewStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2466
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 3 Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
vom 17.03.2008 BGBl. I S. 399
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 10 Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
vom 22.08.2006 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 ProdGewStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ProdGewStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdGewStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 ProdGewStatG Auskunftspflicht (vom 01.01.2016)
... ist der Inhaber, die Inhaberin, der Leiter oder die Leiterin der in den §§ 2 bis 6a bezeichneten Betriebe und Unternehmen sowie der in § 7 Abs. 2 Nr. 4 bezeichneten ...
§ 12 ProdGewStatG Übergangsregelung (vom 01.01.2007)
... Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiestatistikgesetz (EnStatG)
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 392; zuletzt geändert durch Artikel 80 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
§ 8 EnStatG Erhebungen über die Energieverwendung einschließlich der erneuerbaren Energien
... des Verarbeitenden Gewerbes, soweit die Betriebe dem Berichtskreis für die Erhebungen nach § 2 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch ...

Umweltstatistikgesetz (UStatG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2005 BGBl. I S. 2446; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 153
§ 11 UStatG Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz (vom 16.05.2024)
... des Produzierenden Gewerbes mit Ausnahme des Baugewerbes, soweit sie dem Berichtskreis nach § 2 , § 3 Buchstabe A Ziffer II, § 6 Buchstabe B sowie § 6a Buchstabe B des Gesetzes ... bb) anderen laufenden Aufwendungen. Die Erhebung bei Betrieben nach § 2 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe kann durch die Erhebung bei den zugehörigen Unternehmen in der Untergliederung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 1970
Artikel 10 MEG I Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
... vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Erhebungen bei Betrieben Die ... wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Erhebungen bei Betrieben Die Erhebungen werden bei produzierenden Betrieben von ... „§ 12 Übergangsregelung Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4363
Artikel 1 1. UStatGuaÄndG Änderung des Umweltstatistikgesetzes
... dem Schutz der Umwelt dienen, nach Art der Aufwendung. Die Erhebung bei Betrieben nach § 2 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe kann durch die Erhebung bei den zugehörigen Unternehmen in der Untergliederung der ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2466
Artikel 1 ProdGewStatGÄndG Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
... 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Satz 2 Buchstabe A Ziffer I wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 5 wird ...

Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Artikel 3 StatRVereuAnpG Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
... werden statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt." 2. § 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Erhebungen werden durchgeführt bei den ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Statistikanpassungsverordnung (StatAV)
V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 3 StatAV Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
... 1 Abweichend von den §§ 2 bis 6 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der ... vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2555) geändert worden ist, gilt: 1. In § 2 Buchstabe A und § 3 Buchstabe B Ziffer I wird die Zahl "52.000" jeweils durch die ...