interne Verweise§ 22d BVerfSchG Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten (vom 30.12.2023) ... Dateien, die von ausländischen Nachrichtendiensten errichtet sind, teilnehmen. § 22c Absatz 1 bis 4 und 6 gilt entsprechend. Dabei gilt § 22c Absatz 1 Nummer 3 mit der Maßgabe, dass ... teilnehmen. § 22c Absatz 1 bis 4 und 6 gilt entsprechend. Dabei gilt § 22c Absatz 1 Nummer 3 mit der Maßgabe, dass verlässlich zuzusagen ist, dass 1. die vom Bundesamt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDatenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Artikel 1 InfoAustG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ... des Ziels erforderlich ist." 2. Nach § 22a werden die folgenden §§ 22b und 22c eingefügt: „§ 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ... § 22a werden die folgenden §§ 22b und 22c eingefügt: „§ 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten (1) Das ... Dateien, die von ausländischen Nachrichtendiensten errichtet sind, teilnehmen. § 22b Absatz 1 bis 4 und 6 gilt entsprechend. Dabei gilt § 22b Absatz 1 Nummer 3 mit der ... errichtet sind, teilnehmen. § 22b Absatz 1 bis 4 und 6 gilt entsprechend. Dabei gilt § 22b Absatz 1 Nummer 3 mit der Maßgabe, dass verlässlich zuzusagen ist, dass 1. ...
Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413, 2024 I Nr. 187
Artikel 1 NDRefG I Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (vom 30.12.2023) ... 3a. Die bisherigen §§ 22a und 22b werden die §§ 22b und 22c . 3b. Der bisherige § 22c wird § 22d und in Satz 2 sowie in Satz 3 in dem ... §§ 22a und 22b werden die §§ 22b und 22c. 3b. Der bisherige § 22c wird § 22d und in Satz 2 sowie in Satz 3 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird jeweils die Angabe ... dem Satzteil vor Nummer 1 wird jeweils die Angabe „§ 22b" durch die Angabe „ § 22c " ersetzt. 4. Die §§ 23 bis 25 werden durch die folgenden §§ 23 ... wurden. Die Übermittlung richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 19 bis 25c." 5. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: ...
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 VerfSchRAnpG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ... im automatisierten Verfahren ist im Übrigen nur entsprechend den §§ 22a und 22b zulässig. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im nachrichtendienstlichen ... 2 Satz 6" durch die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz 7" ersetzt. 9. § 22b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 Satz 3 werden die Wörter ...
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