Tools:
Update via:
Zitierungen von § 11 HöfeO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 HöfeO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HöfeO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 103 GNotKG Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht
... der Beurkundung von Erklärungen über die Ausschlagung des Anfalls eines Hofes (§ 11 der Höfeordnung) gilt Absatz 1 ...
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.11.2024)
... nach Num- mer 12410. Für die Entgegennahme der Ausschlagung des Anfalls des Hofs nach § 11 HöfeO wird keine Gebühr erhoben. (2) Die nach Landesrecht für ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6354/v88168.htm