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Zitierungen von
§ 11 HöfeO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 HöfeO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HöfeO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitat in folgenden Normen
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 103 GNotKG Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht
... der Beurkundung von Erklärungen über die Ausschlagung des Anfalls eines Hofes (§
11
der Höfeordnung) gilt Absatz 1 ...
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis
(vom 01.11.2024)
... nach Num- mer 12410. Für die Entgegennahme der Ausschlagung des Anfalls des Hofs nach
§ 11 HöfeO
wird keine Gebühr erhoben. (2) Die nach Landesrecht für ...
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