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Zitierungen von § 4 Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZuProdErstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZuProdErstV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4a ZuProdErstV Zulassung der Hersteller von Zucker-Zwischenerzeugnissen
... ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk die Zwischenerzeugnisse hergestellt werden. § 4 Abs. 3 gilt entsprechend. (2) Das in den in § 1 genannten Rechtsakten für ...
§ 6 ZuProdErstV Pflichten des Erstattungsbeteiligten
... unter amtliche Überwachung gestellten Grunderzeugnisse unverzüglich in die nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a angegebenen Betriebsräume aufzunehmen. (2) Der ... 3. der überwachenden Zollstelle jede Veränderung hinsichtlich der nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. (3) Erstreckt sich eine ... haben die Anzeige mit zu unterschreiben. (8) In den Fällen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 haben auch die Inhaber der anderen beteiligten Betriebe die Pflichten nach den ...
§ 7 ZuProdErstV Abgabe von Zwischenerzeugnissen
... den Fällen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 haben sich die Inhaber des abgebenden und des empfangenden Betriebes die Abgabe und ...
§ 12 ZuProdErstV Muster, Vordruck
... Bundesminister der Finanzen kann für 1. die Anträge nach § 4 Abs. 1, § 4a Abs. 2, § 5 Abs. 1 und § 10 Abs. 2, 2. die Anmeldung nach ...
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