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Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 5 Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAMKostV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 6 BAMKostV Beschleunigt erbrachte Nutzleistungen
... erbracht, so kann ein Zuschlag von höchstens 100 vom Hundert der nach den §§ 3 bis
5
errechneten Gebühr erhoben ...
§ 7 BAMKostV Ermäßigung der Gebühr
... Nutzleistung für den Antragsteller im Einzelfall, daß die nach den §§ 3 bis
5
errechnete Gebühr unverhältnismäßig hoch ist, so kann sie um einen ...
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