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Zitierungen von Anlage 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 TauchPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TauchPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 TauchPrV Dauer und Inhalt des Fortbildungsganges (vom 01.10.2016)
... Die Fortbildung umfasst mindestens 200 Tauchstunden. Es sind die in der Anlage 2 beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. (4) Über die ...
§ 8 TauchPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019)
... letzten fünf Jahre absolvierte Bildungsmaßnahmen angerechnet, die den Anforderungen der Anlagen 3 und 4 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungs- und Umschulungsverordnungen
V. v. 01.03.2016 BGBl. I S. 336
Artikel 2 HandwFortbÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin
... b) Im neuen Satz 5 wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 2 " ersetzt. 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die ... der Anlage 1 aus." 5. Anlage 1 wird aufgehoben. 6. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 1 und in der Kopfzeile wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe ... 6. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 1 und in der Kopfzeile wird die Angabe „Anlage 2 " durch die Angabe „Anlage 1" ersetzt. 7. Die bisherige Anlage 4 wird ... durch die Angabe „Anlage 1" ersetzt. 7. Die bisherige Anlage 4 wird Anlage 2 und in der Kopfzeile wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 2" ... Anlage 2 und in der Kopfzeile wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 2 " ...
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