interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2250
Artikel 1 3. AsylGÄndG Änderung des Asylgesetzes ... Juli 2017 (BGBl. I S. 2780) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 73 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a ... Satz angefügt: „Die Klage gegen Maßnahmen des Verwaltungszwangs ( § 73 Absatz 3a Satz 3 ) hat keine aufschiebende ...
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes ... Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung". c) Die Angaben zu den §§ 73 bis 74 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Widerrufs- und ... zu den §§ 73 bis 74 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 73 Widerrufs- und Rücknahmegründe § 73a Gründe für einen ... Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung". 17. Die §§ 72 bis 73c werden wie folgt gefasst: „§ 72 Erlöschen (1) Die ... und einen Reiseausweis unverzüglich bei der Ausländerbehörde abzugeben. § 73 Widerrufs- und Rücknahmegründe (1) Die Anerkennung als Asylberechtigter oder ... (1) Das Bundesamt prüft den Widerruf oder die Rücknahme nach § 73 und § 73a, sobald es Kenntnis von Umständen oder Tatsachen erhält, die einen ... für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen. Die §§ 73 bis 73b gelten entsprechend." 18. § 74 wird wie folgt geändert: ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der §§ 73 , 73b und 73c" durch die Wörter „des § 73b Absatz 7 Satz 1" ersetzt. ... § 73b Absatz 7 Satz 1" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „( § 73 Absatz 3a Satz 3 )" durch die Angabe „(§ 73b Absatz 5)" ersetzt. 20. § 77 wird ...
Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 394
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... befindet, zurückgekehrt ist und sich dort niedergelassen hat,". 46. § 73 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen. § 73 gilt entsprechend." 48. Dem § 75 werden folgende Sätze angefügt: ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... 8 Erlöschen der Rechtsstellung". l) Der Angabe zu § 73 werden die Wörter „der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft" ... Abschnitt wird Abschnitt 7 und der Sechste Abschnitt wird Abschnitt 8. 47. § 73 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ... einem Maß verändert haben, dass ein solcher Schutz nicht mehr erforderlich ist. § 73 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Bei Anwendung des Absatzes 1 ist zu ... für die Zuerkennung des subsidiären Schutzes ausschlaggebend war. (4) § 73 Absatz 2b Satz 3 und Absatz 2c bis 6 gilt entsprechend. § 73c Widerruf und ... ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. (3) § 73 Absatz 2c bis 6 gilt entsprechend." 49. Der Siebente Abschnitt wird Abschnitt ... a) Satz 1 wird Absatz 1 und die Wörter „der § 38 Abs. 1 und § 73 " werden durch die Wörter „des § 38 Absatz 1 sowie der §§ 73, 73b ... § 73" werden durch die Wörter „des § 38 Absatz 1 sowie der §§ 73 , 73b und 73c" ersetzt. b) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Absatz 2 und ...
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 5 InteG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... wird, 2. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht nach § 73 Absatz 2a des Asylgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die ... wird, 2. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht nach § 73 Absatz 2a des Asylgesetzes mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die ...
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
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