Zitierungen von § 21 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Wetterdienst des Bundes im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 LAP-mWD/BwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-mWD/BwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 LAP-mWD/BwV Leistungsnachweise
... Ist der Leistungsnachweis nicht bis zum ersten Tag der schriftlichen Prüfung (§ 21 ) erbracht worden, gilt er als mit ungenügend (Rangpunkt 0) bewertet. (4) Bei ...


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