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Zitierungen von § 21 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Wetterdienst des Bundes im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 LAP-mWD/BwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-mWD/BwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 LAP-mWD/BwV Leistungsnachweise
... Ist der Leistungsnachweis nicht bis zum ersten Tag der schriftlichen Prüfung (§ 21 ) erbracht worden, gilt er als mit ungenügend (Rangpunkt 0) bewertet. (4) Bei ...
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