Artikel 1 - Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzHPflVersVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 10.06.1994 BGBl. I S. 1223
Geltung ab 16.06.1994; FNA: 925-1-6 Pflichtversicherung im Straßenverkehr

Artikel 1



Die Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vom 5. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1437), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Juni 1993 (BGBl. I S. 919), tritt mit Ablauf des 30. Juni 1994 außer Kraft, soweit Artikel 2 nichts anderes bestimmt.



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